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Es scheint kein Ende zu nehmen: Nach VW und Audi ist jetzt auch Mercedes dran. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entdeckte jetzt auch bei Daimler illegale Funktionen, die die Abgasreinigung deaktivieren. Welche Modelle betroffen sind, welche Chancen Sie als Verbraucher haben und mehr, erfahren Sie hier!
Das KBA deckte Manipulationen in der Diesel-Abgasreinigung bei dem Kleintransporter Mercedes-Benz Vito auf. Für dieses Modell gilt nun ein verpflichtender Rückruf. Wenn man diesem Rückruf nicht nachkommt, droht einem, ähnlich wie beim VW-Rückruf, der Entzug vom TÜV und der Zulassung.
Bis Dato ist jedoch noch unklar, ob die illegale Funktionen auch in anderen Fahrzeugen eingebaut wurden. Das KBA habe aber bereits fünf weitere unzulässige Abschaltfunktionen in den Daimler Modellen entdeckt. Es wird der Verdacht gehegt, dass die manipulierten Software-Funktionen in den neueren Diesel-Modellen eingesetzt wurden. Nämlich in den Modellen, die in der Abgasnorm Euro-6 zum Einsatz kommen. Vermutlich sind die Motoren der Abgasnorm Euro-6-b betroffen. Schätzungsweise wären dann fast eine Millionen Fahrzeuge betroffen.
Weiterhin lässt sich vermuten, dass auch die Motoren der Mercedes G-Klasse betroffen sein sollen. Schlussfolgernd würde dies jedoch bedeuten, dass die Sechszylinder-Dieselmotoren illegal manipuliert worden seien. Dadurch wären viele weitere Modellreihen betroffen bis hin zur S-Klasse.
Als betroffener Fahrzeugbesitzer haben Sie die Möglichkeit die Rückgabe des manipulierten Fahrzeuges vor Gericht durchzusetzen. Zwar sind die Entscheidungen der Gerichte nicht einheitlich, aber auch im VW-Skandal haben viele Fahrzeugbesitzer so ihr Auto zurückgeben können. Die Klage wird gegen den Autohändler eingereicht. Die Folgen im Falle eines Erfolgs vor Gericht wären, dass der Händler dass manipulierte Fahrzeug zurücknehmen muss. Zudem wird dem Käufer der Kaufpreis erstattet. Dabei werden jedoch Nutzungsbeschädigungen abgezogen, dessen Höhe zum Teil durch die zu erwartende Lebensdauer des Fahrzeuges bemessen wird.
Es sind auch mit neuen Musterklagen zu rechnen. Dabei Klagen Rechtsdienstleister, z.B. MyRight, gegen den Händler. Die Fahrzeughalter tragen dabei kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält der Dienstleister lediglich eine Provision von der erstrittenen Schadenssumme.
Die Manipulation von Daimler dreht sich um die SCR-Systeme. Diese Systeme sind für die chemische Reinigung der Abgase zuständig und für dessen Befreiung von zu viel Stickoxoden (NOx). Es wird Daimler vorgeworfen, die Zufuhr von AdBlue in bestimmten Bereichen heruntergeregelt zu haben, in denen es technisch gesehen, nicht notwendig war. Bei sportlicher Fahrweise sinkt die Reichweite von AdBlue, da dann mehr von dem Mittel gebraucht wird, um die erhöhte Nox-Emissionen durch den höheren Kraftstoffverbrauch zu reduzieren. Aus technischer Sicht wäre die Reinigung jedoch möglich gewesen.
Daimler wird vorgeworfen, einen erhöhten NOx-Austoß in Kauf genommen zu haben, da man eine ausreichende AdBlue-Dosierung weder anwenden wollte, noch dazu in der Lage war eine entsprechende Hardware anzuwenden.
Nach neusten Informationen sind ist die erste Generation von Euro-6-Dieselmotoren von diesem Problem betroffen. Bei den jüngeren Euro-6-Generationen konnte das Problem zwar behoben werden, jedoch nimmt die Entwicklung einer entsprechenden Abgasreinigung für die neuen Generationen noch ca. 10 Jahre in Anspruch.
Die einfachste Möglichkeit, aus der Situation herauszukommen, ist immer noch der Widerruf des Autokredits.
Bei diesem Angebot geben Sie Ihr Fahrzeug zurück und erhalten sämtliche bereits gezahlten Raten abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Dies ist durch die zahlreichen fehlerhaften Verträge möglich. Sie können Ihre Daten einfach und kostenfrei bei uns prüfen lassen!
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Bei weiteren Fragen zum Thema Daimler, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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