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Der BGH zur Ebay-Falle der „Abbruchjäger“

09.06.2016

Bild: Ingvar Bjork / Shutterstock.com
 
Wer seine Auktion bei Ebay wegen zu niedriger Gebote abbricht, gerät ins Visier der „Abbruchjäger“ – deren Systematik kann unvorsichtige Anbieter teuer zu stehen kommen.
 

Was passiert beim Abbruch einer Auktion bei Ebay?

 
Nicht selten kommt es vor, dass Anbieter auf der weltweit größten Plattform Sachen mit niedrigem Startgebot platzieren und auf ein mögliches hohes Wettbieten hoffen. Doch sollte das „Bieten“ ausbleiben, kann es bei Abbruch einer Auktion durch den Verkäufer schnell teuer werden. Die AGB von Ebay schreiben nämlich vor, dass man nur in absoluten Ausnahmefällen eine Auktion abbrechen darf. Darauf haben sich die so genannten „Abbruchjäger“ spezialisiert. Mit regelmäßig kleinen Beträgen beteiligen sich an etwaigen Verkäufen und klagen dann auf Schadensersatz.
 

BGH kann Abhilfe schaffen!

 
In einem speziellen Fall hatte der Verkäufer ein Motorrad verkaufen wollen, dessen Wert auf circa 5000 Euro geschätzt wurde. Als einzelner Bieter hatte der spätere Kläger einen Euro geboten. Nachdem der Verkäufer aufgrund eines Fehlers das Angebot zurücknahm und erneut inserierte, erwarb ein Dritter die Maschine. Daraufhin klagte der 1-Euro-Bieter auf Schadensersatz in Höhe von 4899 Euro (also der Differenz zum Wert des Motorrads).
 
Mit diesem Fall beschäftigt sich jetzt der BGH. Ein Urteil soll erst Ende August verkündet werden. Die Vorinstanzen haben dabei bereits festgestellt, dass der Bieter mit Systematik vorgehe und bereits mehrere anhängige Verfahren vor Gericht gebracht hat. Insgesamt soll es sich um 215.000 Euro handeln. Dazu kommt, dass er seine Identität immer wieder hinter verschiedene Accounts versteckt hatte. Im Endeffekt reichte die Klage auch nicht der Bieter selber sein, sondern der Betrieb des Vaters, der für den formellen Zugang des Ebay-Kontos fungierte. Hier ist schon fraglich, ob eine solche Klage überhaupt zulässig ist.
 

Welche Möglichkeiten hat der BGH?

 
Es ist zu erwarten, dass der BGH verbraucherfreundlich entscheiden wird. Die bereits vorliegenden Indizien zeigen, dass hinter der Klage System steckt und der reine Profit im Vordergrund steht. Die Richter in Karlsruhe täten also gut daran, den offensichtlichen Rechtsmissbrauch klar zu benennen und dementsprechend zu urteilen. Es bleibt also spannend.
 

Die Kanzlei Mingers & Kreuzer als Experte für das Thema Ebay!

 
Sollten Sie Fragen rund um die Verträge bei Ebay haben, wenden Sie sich einfach an uns unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auch in unserer Rubrik „News“ oder auf unserem You-Tube-Kanal.

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