Bild: Tim Masters / shutterstock.com
Durch Spy Apps, GPS-Tracker oder versteckte Kameras ist Eifersucht ist in der digitalen Welt nahezu alltäglich geworden.
Ganz legal können zur Eifersucht neigende Eheleute und Partner im Internet Spionage-Technik kaufen. Den Partner ausspionieren ist allerdings kein Kavaliersdelikt. Wir klären für Sie die 5 Fakten, die Sie bei der Nutzung von Spy Apps, GPS-Trackern oder anderen Gadgets zur Spionage kennen sollten, um rechtlichen Ärger zu vermeiden!
Aus der Ferne wissen, wo der Partner sich gerade aufhält, SMS oder E-Mails abrufen, sogar Anrufe und Fotos auf dem Handy des Anderen kontrollieren. Mit moderner Spionage-Technik ist das kaum noch ein Problem — und auch noch leicht zu erwerben. Man könnte meinen, wenn die Beschaffung solcher Apps und Tracker so einfach ist, dass man sich hier nicht strafbar macht. Aber damit weit gefehlt.
Früher engagierte man noch den Privatdetektiv, heute reicht der Blick ins Netz, um die Überwachung des Partners zu realisieren. Online-Versandhäuser und zahlreiche App-Anbieter ermöglichen Schnüfflern durch leicht zu bedienende Technik nahezu die vollständige Kontrolle über das digitale Lebens des Partners.
# Mehrere Zehntausend Kunden betroffen
Durch ausgereifte Technik und ahnungslose Opfer kommt es vor allem bei privater Mobil-Überwachung selten zur Anzeige. Der App-Anbieter mSpy aber spricht von mehreren zehntausenden Kunden allein in Deutschland, dem drittgrößten Markt weltweit.
# Nur ein schwieriges Passwort schützt
Smartphones und Handys werden zwar immer sicherer, jedoch fokussiert man sich bei der Sicherheit mehr auf Angriffe von außerhalb — durch Hacker oder Viren. An vertraute Personen, die das Passwort kennen oder erraten können, denkt meist niemand. Einzig ein schwieriges Passwort schützt u.a. vor mutmaßlicher Überwachung durch den Partner.
# Für 30 Euro alles mitlesen
Um den Partner auszuspionieren, können Eifersüchtige Partner und Schnüffler in spe bereits für 30 Euro Apps und Software kaufen, die es ermöglicht Anrufprotokolle, Mails und Nachrichten zu lesen sowie Internetverläufe und GPS- bzw. Ortungsdaten nachzuvollziehen.
# Bei Verdacht zur Polizei
Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Partner Sie überwacht und digital ausspioniert, sollten Sie sofort zur Polizei gehen. Wenden Sie sich an Profis aus der IT-Forensik, die digitale Spuren und Beweise gerichtsfest sichern. Übrigens können solche Ausgaben als Schadenersatz dem Täter in Rechnung gestellt werden.
1. Spionage ist verboten
Das Wichtigste zuerst: Grundsätzlich ist das Hinterherspionieren des Partner illegal und verboten! Allein die Installation entsprechend Apps und Software auf dem Handy des Partner — ohne dessen Einwilligung — ist strafbar.
2. Massive Strafen drohen
Als Strafmaß werden hier bis zu drei Jahre Haft angesetzt, der Vorwurf „Ausspähen von Daten“. Wahrscheinlicher ist in Fällen von Spionage bei Ehepaaren eine Geldstrafe, Wiederholungstäter laufen allerdings Gefahr eine Freiheitsstrafe zu kassieren! In Fällen schwerwiegender Verletzung des Persönlichkeitsrechtes obliegt dem Opfer auch eine Klage auf Entschädigung bzw. Entschädigungszahlung zu stellen!
3. Überwachung kein sofortiger Scheidungsgrund
Wenn auch das Vertrauen nach einer digitalen Spionage hin ist, stellt die Überwachung des Handys und das Mitlesen von Nachrichten noch keinen sofortigen Scheidungsgrund dar. Es gilt grundsätzlich die Einhaltung des Trennungsjahres. Eine sofortige Scheidung ist nur im Falle unzumutbarer Härte möglich. — Können Beweise erbracht werden, dass die Spionage des Partners über Monate hinweg vollzogen wurde, wäre eine sofortige Scheidung allerdings möglich!
4. Spy Apps und Handy-Spionage ist kein Kavaliersdelikt
Bestätigt sich der Verdacht, dass Sie durch den Partner ausspioniert wurden bzw. ihn ausspioniert haben, sollte bewusst sein, dass es sich nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Bei digitaler Überwachung kann von der nächsten Eskalationsstufe nach dem Stalking gesprochen werden. Die Nutzung von Spy Apps o.ä. Software auf dem Handy des Partners sollte unbedingt zur Anzeige gebracht werden!
5. Achtung Strafantrag
Werden Chatverläufe, Mails oder die GPS-Position ohne das Wissen des Partners fremd- bzw. weitergeleitet, droht Strafantrag — sofern dieser gestellt wird. Gemäß § 44 Absatz 2 BDSG ist das Stellen eines Strafantrags erforderlich, um bei einem Datenschutzdelikt wie diesem rechtlich tätig zu werden. Das Versenden fremder Nachrichten (zum Zweck der Spionage) ist als unbefugtes Verschaffen von nicht allgemein zugänglichen Daten anzusehen und gilt nach § 43 Absatz 2 Nr. 3 BDSG als zu ahnden! — Eifersucht bzw. der Betrugsverdacht ist keine Rechtfertigung für die Installation von Spy Apps o.ä.
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Sie sind Opfer von digitaler Eifersucht und wurden von Ihrem Partner ausspioniert? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wir unterstützen Sie be der Beweissicherung und beraten Sie umfassend zu rechtlichen Folgen und Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter der 02461 / 80 81 oder schriftlich per Mail an die info@mingers-kreuzer.de. Wir stehen Ihnen an unseren Standorten Köln, Bonn oder auch München bundesweit zur Verfügung.
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