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Das Wesentliche zur neuen Datenschutz-Grundverordnung – Was besagt sie?

28.05.2018

Bild: ChiccoDodiFC/ shutterstock.com
Die Datenschutz-Grundverordnung macht gerade einen Aufschrei durch die Bevölkerung. Es kommt zu umfangreichen Änderungen und Bußgelderhöhungen bei Missachtung der DSGVO. Doch keine Panik: wir informieren Sie die ganze Woche lang über die neuen Datenschutz-Regelungen und erklären Ihnen, was sie für Sie bedeuten und was sich für Sie in Zukunft ändert.
 

Einmal auf Anfang: Was ist die DSGVO?

 
Die Datenschutz-Grundverordnung (auch DSGVO) wurde aufgrund des Fortschritts des Internetzeitalters und zur Vereinheitlichung des Datenschutzes in der EU eingeführt. Der offizielle Name „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG“ verrät bereits, dass die alte EU-Richtlinie aus dem Jahre 1995 ersetzt wird. Dabei wird allerdings nicht alles neu verfasst, sondern auf der bisherigen Richtlinie, der EU-Grundrechtcharta und nationalen Gesetzen aufgebaut.
Die DSGVO enthält 99 Artikel über Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Adressiert sind diese an Unternehmen, Behörden und unter anderem auch Vereine.
 

Was wird mit Einführung der DSGVO erreicht?

 
Seit letzten Freitag, den 25. Mai 2018, ist die DSGVO EU-weit rechtskräftig und muss befolgt werden – ansonsten drohen Strafen. Die Verordnung ermöglicht den einzelnen Mitgliedstaaten dennoch in begrenztem Umfang eigene Regelungen zu treffen.
Ziel der Einführung der DSGVO ist, moderne, technikneutrale Regelungen aufzustellen. Seit 1995 hat sich vieles in Hinblick auf soziale Medien, Videostreaming und Big-Data-Anwendungen getan. Mit der nächsten grundlegenden Reform wird erst in 15 bis 20 Jahren gerechnet.
Die DGSVO soll mehr die Rechte der Verbraucher stärken und schützen. Einerseits bringt sie den Nutzern viele neue Auskunfts-, Lösch- und Widerrufsrechte und andererseits reflektiert sie, wieviele Daten erhoben, verbreitet und kommerzialisiert werden.
Die Begriffe „Privacy by Design“ (die Privatsphäre, die bereits bei der Entwicklung eines Produkts berücksichtigt wird) und „Privacy by Default“ (privatsphärefreundliche Voreinstellungen) werden hierbei großgeschrieben.
Dazu kommt das Recht auf Vergessenwerden. Das heißt, der Verbraucher kann unter gewissen Umständen die Löschung seiner personenbezogenen Daten verlangen. Auch neu ist das Recht auf Datenportabilität. Demnach kann der Nutzer eines Onlinedienstes die Herausgabe seiner personenbezogenen Daten in strukturierter, maschinenlesbarer Form verlangen, um sie einem anderem Anbieter übertragen zu können.
 
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.

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