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17.11.2015

Darlehenswiderruf: BGH auf Seiten der Kreditnehmer

16.11.2015

Ein Grund zum Aufatmen für klagende Kreditnehmer: Der Bundesgerichtshof entschied jüngst zugunsten der Verbraucher bei der Rückabwicklung von Darlehen – und beschert vielen Klägern tausende Euro Bargewinn. Bei uns mehr zur Entscheidung & Ihren Vor- sowie Nachteilen.
 
Ihr Recht auf Widerruf & Rückabwicklung – was der BGH entschieden hat
Weitaus mehr als die Hälfte der 2002 geschlossenen Immobiliendarlehenkontrakte sind in ihren Widerrufsbelehrungen mangelhaft – durch Formulierungsfehler und falsche Einarbeitung der vom Gesetzgeber bereitgestellten Textbausteine trat die Widerrufsfrist für den Verbraucher nie in Kraft, so dass Darlehen bis heute widerrufen werden können.
Rückabwicklung ist für Darlehensnehmer auch ein im Vertragswesen ein Zauberwort, da zur Ersparnis hinsichtlich der Zinsen auch noch Profit zu machen ist. Der Prozess rund um die Rückabwicklung war bislang eher undurchsichtig, sodass der BGH nun ein Urteil mit Klarheit für Verbraucher und Kreditinstitute sprach:

  1. Ihr Kreditinstitut ist dazu verpflichtet, alle Ratenzahlungen zu erstatten, ebenso muss der Ausgleich Ihnen gegenüber des erwirtschafteten Profits für die Bank stattfinden. Ohne Beleg dessen, ist eine erhebliche, über dem Basiszinssatz berechnete Zinszahlung zu entrichten.
  2. Ihre Restschuld muss selbstverständlich beglichen werden mit jeweiligem Zins und Rückzahlung der Kreditsumme – bisher mussten Zinsen auf den Gesamtbetrag des abgeschlossenen Darlehens gezahlt werden.

Wichtig ist hierbei aber, dass es zu beachten gilt, ob es sich bei Ihrer Vereinbarung um ein tilgungsfreies Darlehen handelt – wie es bspw. bei Bausparsofortfinanzierungen oder Kapitallebensversicherungen der Fall ist – das BGH-Urteil stürzt hier keine geltenden Regelungen.
 
Böses Erwachen für Sparkassen und Banken 
Für die Banken und Sparkassen heißt das neueste BGH-Urteil vor allem eines: DRAUFZAHLEN! Nach aktuellen Berechnungen – unter Berücksichtigung der Rückzahlungen und Erstattungen gegenüber den Darlehensnehmern – müssen Kreditinstitute mit erheblichen finanziellen Einbußen kalkulieren. Trotzdem sind sie keinerlei Angabe über den Verbleib und Nutzen des Erwirtschafteten schuldig. Obwohl in der Offenlegung der eigenen Finanztätigkeit die Verteidigung der zahlreichen Widerrufsklagen läge. Vor der Preisgabe liegt allerdings ein aufwendiger Prozess einschließlich Akten- bzw. Unterlagen-Sichtung und Vernehmung der Beteiligten, womit auch ein Verkomplizieren einhergeht.
Einen Wermutstropfen gibt es allerdings auch für Kreditnehmer zu verschmerzen: Sollte es Banken und/oder Sparkassen gelingen zu beweisen oder darzulegen, dass wesentlich weniger als vom BGH angenommen erwirtschaftet wurde, müssen auch Sie, die Kläger, einen Teil der Prozesskosten zu tragen haben, u.a. auch Verdienstausgleich, Fahrtkosten der Zeugen oder Sachverständigen-Honorare.
Bereits angestoßene oder laufende Verfahren gegen die eigene Bank sind allerdings nicht zum Scheitern verurteilt – im Gegenteil, hier gilt das BGH-Urteil zugunsten der Verbraucher, da die Kreditgeber nicht mehr die Möglichkeit haben rückwirkend Argumente zu liefern, die der neuen Rechtslage angepasst sind.
 
Lesen Sie mehr zum Thema Widerruf von Darlehen und Entscheidungen des BGH auch in unserem Beitrag „Klausel über Vorfälligkeitsentschädigung unwirksam? Bundesgerichtshof entscheidet im Januar!„.

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