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Darlehen-Widerruf reloaded – jetzt sind die Sparkassen dran!

22.10.2017

Bild: poylock19/shutterstock.com
 
Der Widerruf von Immobilienkrediten nimmt nach einem jüngsten Urteil wieder Fahrt auf – und Tausende Kunden der Sparkassen profitieren. Angesichts des weiterhin niedrigen Zinsniveaus lohnt sich ein Widerruf mehr denn je. Das Oberlandesgericht Hamm hat jüngst entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung der Sparkasse Paderborn Detmold fehlerhaft und damit angreifbar ist – ein wegweisendes Urteil für alle Kunden der Sparkassen.
 

Sparkassen-Kunden sollten Verträge jetzt prüfen lassen!

 
Der BGH hatte bereits in verschiedenen Entscheidungen deutlich gemacht, dass Widerrufsbelehrungen massenhaft falsch formuliert worden sind. Das betrifft nach oben genannter Entscheidung jetzt auch die Sparkassen. Im konkreten Fall hatte die Bank die zuständige Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe genannt, sie gleichzeitig aber nicht im Kreditvertrag aufgeführt – das verstößt gegen gesetzliche Vorgaben. Dass die Sparkassen davon nichts wissen wollen, verwundert derweil nicht. Sie behaupten, dass man die Aufsichtsbehörde im vorvertraglichen Informationsblatt ESM oder im Preis-Leistungsverzeichnis genannt habe. Das reicht jedoch nicht, urteilten die Richter in Hamm.
 

Jetzt den Widerrufsjoker spielen und bares Geld sparen!

 
Betroffen sind Finanzierungsverträge aus dem Zeitraum Mitte 2010 bis 2011. Zehntausende Kunden könnten jetzt von dem Widerruf profitieren und bares Geld sparen. Schließlich kann die Zinsbelastung für eine entsprechende Immobilie immens reduziert werden – also ein absoluter Glücksfall. In der Praxis steht häufig eine Auflösung des Vertrages oder eine Umschuldung zu einem niedrigeren Zins bei einer anderen Bank im Vordergrund. Kunden sparen hier regelmäßig um die 10.000 Euro.
 

Was müssen betroffene Kunden der Sparkassen jetzt tun?

 
Wer also eine entsprechende Finanzierung bei einer Sparkasse im Zeitraum von Mitte 2010 bis 2011 abgeschlossen hat, sollte diese umgehend prüfen lassen. Dabei stehen wir Ihnen als Experten in Sachen Widerruf von Darlehen gerne zur Seite.
 

**** KOSTENLOSE ÜBERPRÜFUNG DER VERTRÄGE****

 
Senden Sie uns einfach Ihren Darlehensvertrag der Sparkasse an info@mingers-kreuzer.de. Unsere spezialisierten Anwälte geben schnelles und sicheres Feedback zu den Aussichten und Chancen eines Widerrufs – und das kostenlos. Warten Sie also nicht ab und profitieren auch Sie von dieser Möglichkeit. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer kann dabei auf eine mehr als erfolgreiche Vergangenheit im Kampf gegen die großen Banken blicken. Lassen Sie sich einfach überzeugen.
 

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