Bild: Aquarius Studio/ shutterstock.com
Sich krankschreiben lassen: Für die einen ist das der Traum – ein paar Tage der Arbeit fernbleiben, im Bett liegen und sich auskurieren. Für die anderen ist es ein Fluch – man ist von der sozialen Welt abgeschnitten, hat gegenüber den Kollegen ein schlechtes Gewissen und dreht vor Langeweile durch. Vor allem, wenn man sich wieder gesund fühlt. Wer sich fragt, ob er trotz Krankschreibung wieder zur Arbeit gehen darf, findet die Antwort im Folgenden!
Wer sich wieder gesund fühlt, darf und sollte auch wieder zur Arbeit gehen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot. Der gelbe Schein gibt lediglich eine Prognose ab, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht arbeiten kann. Eine Gesundschreibung als Gegenstück zur Krankschreibung gibt es nicht.
Setzen Sie sich allerdings erst wieder an Ihren Arbeitsplatz, wenn Sie sich auch wirklich gesund fühlen. Der Arbeitgeber kann gegebenenfalls bei Zweifel am Gesundheitszustand den Betriebsarzt hinzuziehen, der den Arbeitnehmer nochmals untersucht.
Krankgeschrieben einer anderen Tätigkeit nachzugehen, um den Verdienst aufzubessern, sollten Sie lieber lassen. Erfährt der Arbeitgeber von Ihrem Nebenjob, droht eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags.
Ein weiterer weit verbreiteter Mythos ist der Verlust des Versicherungsschutzes bei einem Unfall während der Arbeitszeit. Trotz Krankschreibung zur Arbeit zu gehen hat aber keine Auswirkungen auf Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz. Dasselbe gilt ebenfalls für Wegunfälle.
Grundsätzlich gilt: ein medizinischer Vorfall am Arbeitsplatz zählt nur dann als Arbeitsunfall, wenn er im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Das kann durchaus passieren. In dem Fall ist es empfehlenswert, sich erneut arbeitsunfähig zu melden und dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber pflegen, können Sie ihm auch zuallererst mitteilen, dass Sie es erst einmal versuchen wollen. Wenn Sie nach ein paar Stunden merken, dass sie doch noch nicht wieder fit sind, behandeln beide Seite den Fall so, als seien Sie gar nicht erst erschienen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Hier ist abschließend noch ein aktuelles Video von Rechtsanwalt Markus Mingers zu diesem Thema.
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