Tausende Fans strömen jede Woche in die Stadien der Bundesligavereine. Schnell werden mit dem Handy dann schon mal Fotos geschossen und bei Facebook hochgeladen. Genau davor warnt jetzt der Kölner Rechtsanwalt Christan Solmecke. Wie er in einem Artikel in der „Bild“ erklärt, begehe man einen Rechtsbruch, der mit einer Geldstrafe von mehreren Tausend Euro oder sogar einem Stadionausschluss belegt werden könne.
Laut Solmecke gehe man bei dem Kauf eines Tickets unter Berücksichtigung der jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vereine einen zivilrechtlichen Vertrag ein, der die Nutzung von Fotos auf Facebook, Twitter oder YouTube verbiete. Das ausschließliche Verwertungsrecht der Fotos läge bei den Vereinen und Verbänden.
Das kann man aber so nicht stehen lassen. Schließlich muss man gerade im Bereich der Nutzung von Fotos differenzieren. Klar ist, dass ich für die Aufnahme anderer Personen auf Fotos immer deren Einverständnis brauche, sobald ich es ich zum Beispiel bei Facebook hochladen möchte. Anderenfalls verletze ich das Recht am eigenen Bild. Etwas anderes gilt aber gerade im Bereich von Großveranstaltungen wie dem Stadionbesuch. Hier steht die einzelne Person eben nicht im Vordergrund, so dass man die Zuschauer insgesamt auch fotografieren und posten darf.
Es ist noch nicht lange her, dass ein Antrag zur Einschränkung der Panoramafreiheit in der EU gescheitert ist und somit öffentliche Gebäude weiterhin fotografiert werden dürfen. Das gilt nicht in jedem Land. Bei einem möglichen Verbot wäre es also nicht mehr gestattet gewesen, etwaige Fotos auf Facebook zu posten, weil man durch die Übertragung der Nutzungsrechte unter Umständen selber gegen Urheberrechte verstoßen hätte.
Was den Stadionbesuch selber betrifft, muss man tatsächlich darauf achten, was die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Tickets sagen. So ist es regelmäßig untersagt, Aufnahmen von dem Spiel selbst zu machen. Es ist also häufig nicht erlaubt, strittige Szenen oder Tore zu filmen oder zu fotografieren und bei Facebook hochzuladen. Fotos aus dem Innenraum von Gebäuden dürfen nur unter Zustimmung des Eigentümers geschossen werden. Inwieweit es sich bei einem Stadion aber um einen Innenraum handelt, ist mehr als fraglich. So ist es unserer Auffassung nach kein Problem, wenn man Fotos von dem Rasen postet. Hier kann nur dann etwas anderes gelten, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen explizit etwas anderes sagen.
Fotos von mir selber können ohne Beanstandungen jederzeit bei Facebook und Co. hochgeladen und unter keinen Umständen verboten werden. Auch wenn Solmecke generell vor dem Hochladen von Fotos aus dem Stadion warnt, muss man genau differenzieren. Gerade im Bereich von bewegten Bildern sollte man hierauf aber verzichten. Ansonsten dürfte einem schönen Foto aus dem Stadion nichts im Wege stehen.
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