Mingers Logo White
Suche
Close this search box.
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
Close this search box.
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
Beleidigung mit teuerer Konsequenz: 360 Tagessätze möglich
25.04.2016
Riesen-Rückruf von deutschen Fahrzeugen-was Sie wissen sollten!
25.04.2016

Darf ich Stadion-Fotos bei Facebook hochladen?

25.04.2016

Tausende Fans strömen jede Woche in die Stadien der Bundesligavereine. Schnell werden mit dem Handy dann schon mal Fotos geschossen und bei Facebook hochgeladen. Genau davor warnt jetzt der Kölner Rechtsanwalt Christan Solmecke. Wie er in einem Artikel in der „Bild“ erklärt, begehe man einen Rechtsbruch, der mit einer Geldstrafe von mehreren Tausend Euro oder sogar einem Stadionausschluss belegt werden könne.
 

Darf ich also gar keine Fotos aus dem Stadion bei Facebook posten?

 
Laut Solmecke gehe man bei dem Kauf eines Tickets unter Berücksichtigung der jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vereine einen zivilrechtlichen Vertrag ein, der die Nutzung von Fotos auf Facebook, Twitter oder YouTube verbiete. Das ausschließliche Verwertungsrecht der Fotos läge bei den Vereinen und Verbänden.
 
Das kann man aber so nicht stehen lassen. Schließlich muss man gerade im Bereich der Nutzung von Fotos differenzieren. Klar ist, dass ich für die Aufnahme anderer Personen auf Fotos immer deren Einverständnis brauche, sobald ich es ich zum Beispiel bei Facebook hochladen möchte. Anderenfalls verletze ich das Recht am eigenen Bild. Etwas anderes gilt aber gerade im Bereich von Großveranstaltungen wie dem Stadionbesuch. Hier steht die einzelne Person eben nicht im Vordergrund, so dass man die Zuschauer insgesamt auch fotografieren und posten darf.
 
Es ist noch nicht lange her, dass ein Antrag zur Einschränkung der Panoramafreiheit in der EU gescheitert ist und somit öffentliche Gebäude weiterhin fotografiert werden dürfen. Das gilt nicht in jedem Land. Bei einem möglichen Verbot wäre es also nicht mehr gestattet gewesen, etwaige Fotos auf Facebook zu posten, weil man durch die Übertragung der Nutzungsrechte unter Umständen selber gegen Urheberrechte verstoßen hätte.
 
Was den Stadionbesuch selber betrifft, muss man tatsächlich darauf achten, was die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Tickets sagen. So ist es regelmäßig untersagt, Aufnahmen von dem Spiel selbst zu machen. Es ist also häufig nicht erlaubt, strittige Szenen oder Tore zu filmen oder zu fotografieren und bei Facebook hochzuladen. Fotos aus dem Innenraum von Gebäuden dürfen nur unter Zustimmung des Eigentümers geschossen werden. Inwieweit es sich bei einem Stadion aber um einen Innenraum handelt, ist mehr als fraglich. So ist es unserer Auffassung nach kein Problem, wenn man Fotos von dem Rasen postet. Hier kann nur dann etwas anderes gelten, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen explizit etwas anderes sagen.
 

Selfies sind immer erlaubt!

 
Fotos von mir selber können ohne Beanstandungen jederzeit bei Facebook und Co. hochgeladen und unter keinen Umständen verboten werden. Auch wenn Solmecke generell vor dem Hochladen von Fotos aus dem Stadion warnt, muss man genau differenzieren. Gerade im Bereich von bewegten Bildern sollte man hierauf aber verzichten. Ansonsten dürfte einem schönen Foto aus dem Stadion nichts im Wege stehen.

Ähnliche Beiträge

9.6.23
08.06.2023

Neue Einbürgerungsregeln – Was soll alles einfacher werden?


Mehr erfahren
03.06.2023

BGH im Abgasskandal: Schadensersatz wohl noch höher als gedacht!


Mehr erfahren
1.6.23
01.06.2023

Kulturpass, Bau-Förderprogramm usw. – Das ändert sich im Juni!


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • Neue Einbürgerungsregeln – Was soll alles einfacher werden?
  • BGH im Abgasskandal: Schadensersatz wohl noch höher als gedacht!
  • Kulturpass, Bau-Förderprogramm usw. – Das ändert sich im Juni!
  • Arbeitsrecht-Urteil: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall selbst nach Kündigung
  • Jetzt also doch: Auch Benziner sind vom Abgasskandal betroffen!

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com