Bild: Rawpixel.com / shutterstock.com
Der Hunger ist groß und das Essen verspätet sich. Ärgerlich ist es in jedem Fall, doch welche Rechte hat man in einem solchen Fall? Und was ist, wenn mir die falsche Pizza geliefert wird?
Grundsätzlich können Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn der geplante Lieferzeitpunkt nicht eingehalten wird. Teilt der Lieferdienst Ihnen also eine genau Uhrzeit mit und hält diese nicht ein, steht Ihnen ein Rücktritt oder ein Rabatt zu. Problem: Viele Unternehmen geben nur eine ungefähre Zeitangabe, wodurch ein Nachweis, dass die Pizza zu spät kam, vermutlich schwer wird.
Tipp: Wenn der Lieferdienst keinen genauen Zeitpunkt nennt und die Lieferung auf sich warten lässt, sollten Sie dort anrufen und vor Zeugen eine klare Frist setzen.
Prinzipiell dürfen Sie bei einer Bestellung davon ausgehen, dass die Pizza korrekt und warm geliefert wird. Ansonsten wurde der Kaufvertrag nicht erfüllt. Neben der Rückgabe besteht hier auch die Möglichkeit, eine neue warme Pizza zu verlangen oder einen Rabatt auszuhandeln.
Bei der falschen Pizza, also beispielsweise Thunfisch statt Salami, könnte es allerdings zu Problemen bei dem Nachweis der Bestellung kommen. Haben Sie diese per Telefon ausgegeben, können Sie leider nicht beweisen, dass eine Salami-Pizza bestellt wurde. Sollte die Pizza lediglich nicht schmecken, besteht kein Recht auf Rückgabe. Anders sieht es jedoch bei einer verunreinigten oder verdorbenen Lieferung aus.
Tipp: Prüfen Sie die Pizza direkt bei der Ankunft. So können Sie direkt reagieren und mögliche Mängel melden.
In den seltensten Fällen werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirklich gelesen, wobei sie oftmals helfen können. In zahlreichen Fällen ist hier beispielsweise ein Zuschlag vorgesehen, wenn das Essen in eine hohe Etage geliefert werden muss. Zudem lassen sich hier in der Regel Informationen zu den Zahlungsmöglichkeiten finden. Meist werden große Scheine oder eine Kartenzahlung ausgeschlossen. Durch einen Blick in die AGBs oder ein Gespräch mit dem Lieferdienst, können Missverständnisse leicht vermieden werden.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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