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Der Diesel-Skandal hat Folgen! Der Daimler-Konzern musste nun eine Gewinnwarnung aufgrund eines Milliardenverlustes aussprechen. Mehr dazu, erfahren Sie nun bei uns!
Der Automobilhersteller Daimler veröffentlichte kürzlich die aktuellen Geschäftszahlen. Diese berichteten über einen Verlust von 1,6 Milliarden Euro innerhalb des zweiten Quartals. Im Vorjahr waren es noch 2,6 Milliarden Euro Gewinn im gleichen Quartal. Die Veröffentlichung der Zahlen fand im Rahmen einer daraus resultierenden Gewinnwarnung an die Aktionäre statt.
Die aktuelle finanzielle Schieflage existiert aufgrund verschiedener Faktoren. Zum einen gab es zahlreiche Airbag Rückrufe und Produktionsprobleme, die den Konzern belasteten. Zum anderen gab Daimler Absatzschwierigkeiten zu, die insbesondere mit der X-Klasse zusammenhängen.
Hinzu kommt der weiterhin andauernde Abgasskandal. Prognosen sprechen von einem Anstieg der erwarteten Kosten. Die Differenz soll rund 1,6 Milliarden betragen, zusammengesetzt aus laufenden Verfahren und Kosten für rechtliche Beratungen.
Vergangenes Jahr verbuchte Daimler noch einen Gewinn von 11,1 Milliarden Euro vor Zinsen und Steuern. Das Konzernergebnis lag bei 7,6 Milliarden Euro. Für dieses Jahr wurde der gleiche Gewinn angestrebt. Diese Prognose wurde nun allerdings korrigiert.
Schon vor drei Wochen hat Daimler angekündigt, dass die Geschäfte 2019 schlechter ausfallen werden, nun die zweite Warnung. Auf diese kurz aufeinander folgenden Gewinnwarnungen hat jetzt auch die Börse reagiert. Der Aktienkurs fiel um 4,5 Prozent.
Für Betroffene des Abgasskandals existieren zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen, woraufhin Sie die bereits gezahlten Raten zurückerhalten. Im Gegenzug zahlen Sie eine Nutzungsentschädigung, aber können Ihr Schummel-Auto abgeben.
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Die zweite Möglichkeit ist die Rückabwicklung Ihres Vertrages. So werden Sie Ihr Auto los und bekommen den vollen Kaufpreis erstattet. Die aktuellen Urteile im Abgasskandal versprechen nur Gutes.
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Abgasskandal”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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