Einige Bundesländer haben sich dazu entschlossen, Lohnersatzleistungen während der Quarantäne für Ungeimpfte entfallen zu lassen. Andere Länder ziehen dies in Erwägung. Der Ruf nach einer bundeseinheitlichen Regelung wird lauter.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Arbeiterverbände sprechen sich für eine Streichung des Entgeltersatzes aus, während die Gewerkschaften diese Pläne kritiseren. Nähere Informationen zur juristischen Debatte erfahren Sie hier im Folgenden!
Mehrere Bundesländer haben bereits beschlossen, dass es während der Corona-Quarantäne keine Lohnfortzahlung mehr für Ungeimpfte geben wird. Andere Länder ziehen eine solche Neuregelung ebenfalls ins Erwägung.
Nun wird für eine bundeseinheitliche Regelung geworben. Es sprechen sich unter anderem Arbeitgeberverbände und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für eine solche Regelung aus. Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder wollen eine übergreifende Einigung erzielen.
Es geht um eine Passage im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Demnach bekommen Personen, die sich auf behördliche Anweisung hin in häusliche Isolation müssen, dadurch nicht arbeiten können und folglich auch keinen Lohn mehr erhalten, eine staatliche Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls. Laut dem IfSG besteht jedoch kein Anspruch, wer den Ausfall durch Inanspruchnahme einer empfohlenen Schutzimpfung hätte vermeiden können. Bislang wurde in diesen Fällen trotzdem weiterhin gezahlt. Grund dafür war nicht zuletzt, dass in der Vergangenheit nicht genügend Corona-Impfstoff zur Verfügung stand.
Laut dem Ministerpräsident von Hessen Volker Bouffier könne eine Entschädigung nur dann gezahlt werden, wenn es für den Betroffenen unvermeidbar war. Dennoch sollte seiner Meinung nach eine solche Neuregelung nicht überstürzt werden.
Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek befürwortet eine bundeseinheitliche Aussetzung. Jeder dürfe und niemand müsse sich impfen lassen. Allerdings handle jemand, der sich bewusst gegen eine Impfung entscheide, obwohl medizinisch nichts dagegen spreche, unsolidarisch. Dementsprechend könne von der Solidargemeinschaft auch keine Entschädigung verlangt werden.
Die Gewerkschaften lehnen eine derartige Regelung ab. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di befürchtet eine Benachteiligung Ungeimpfter. Die Impfung sei freiwillig. Es dürfe keine Impfpflicht durch die Hintertür eingeführt werden.
Der DGB weist zudem auf viele arbeitsrechtliche Konsequenzen hin. Im Zweifel müssten auch Gesundheitsdaten offengelegt werden. Es sei zwar ein Gebot der Solidarität, sich impfen zu lassen, aber nicht mit dem Instrument, den Entgeltersatz zu streichen.
Der Wegfall der Lohnersatzleistung für Ungeimpfte ist unter Juristen umstritten. Laut dem Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza sei ein solches Vorgehen machbar. Allerdings müsse Nichtgeimpften bis zur Umsetzung eine hinreichende Frist gewährt werden, sich doch noch impfen zu lassen. Andernfalls würde die Sanktion eine unzulässige Rückwirkung entfalten. Zudem dürften bei den Betroffenen keine medizinischen Gründe gegen eine Impfung sprechen.
Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhardt hält die Zulässigkeit einer solchen Regelung für zweifelhaft. Nach seiner Auffassung wäre diese nur dann gegeben, wenn sich Ungeimpfte bewusst an einen Corona-Hotspot begeben, wie etwa bei einer Reise in ein Hochinzidenzgebiet.
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