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Aufgrund sinkender Corona-Fallzahlen will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Einreiseregeln über den Sommer lockern. Welche Vorgaben entfallen und welche bleiben sollen, erfahren Sie im Folgenden!

Keine 3G-Regel mehr für Einreisende!

Die Zahl der Corona-Infizierte in Deutschland ist zuletzt stetig gesunken. Das RKI hat gestern Morgen eine Sieben-Tage-Inzidenz von erstmals wieder unter 300 gemeldet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht sich angesichts der sinkenden Tendenz für eine Lockerung der Einreiseregeln aus. Die dementsprechend geänderte Corona-Einreiseverordnung muss erst noch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Die wichtigste Änderung: die 3G-Regel soll bis August ausgesetzt werden. Nach der aktuellen Corona-Einreiseverordnung, die noch bis zum 31. Mai gültig ist, wird von einreisenden Personen über zwölf Jahren ein 3G-Nachweis verlangt. Ab dem 1. Juni müssen Einreisende und Reiserückkehrer nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Was gilt für Einreisen aus Virusvariantengebieten?

Bezüglich Einreisen aus Virusvariantengebieten gelten weiterhin strengere Regeln. Reisende sind dazu verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob man geimpft oder genesen ist, und wird auch in den nächsten Monaten bestehen bleiben.

Derzeit ist kein Land als Virusvariantengebiet ausgewiesen. Sobald ein solches Gebiet aber definiert wird, muss die Quarantänepflicht eingehalten werden.

Anerkennung aller von der WHO zugelassenen Impfstoffe!

Die neue Corona-Einreiseverordnung sieht außerdem eine Änderung bezüglich der Impfstoffe vor. In Zukunft sollen nicht nur die von der EU, sondern alle von der WHO zugelassenen Impfstoffe bei der Einreise zugelassen werden.

Lauterbach mahnt die Bevölkerung trotz der Lockerungen angesichts der globalen Pandemie auch im Sommer zur Vorsicht. Zudem können die Daten zu Corona-Fallzahlen täuschen: Experten gehen seit einiger Zeit von einer hohen Zahl von Fällen aus, die der RKI nicht erfasst.
Grund hierfür ist die Überlastung der Gesundheitsämter und abnehmenden Anzahl durchgeführter PCR-Tests – nur diese zählen in der Statistik. Auch kann es durch Nachmeldungen zu einer Verzerrung einzelner Tageswerte kommen.

Sie haben weitere Fragen?

Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.

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