Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann haben sich auf die Corona-Maßnahmen ab dem Herbst geeinigt. Diese sollen vom 23. September bis zum 7. April befristet sein. Der Bundesrat soll am 16. September zustimmen, damit die neuen Regeln vor Auslaufen der geltenden Maßnahmen in Kraft treten.
Welche Regeln im neuen Infektionsschutzgesetz gelten sollen, erfahren Sie hier!
Ab dem 1. Oktober soll bundesweit wieder im Luftverkehr, öffentlichen Fernverkehr sowie auch in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen Maskenpflicht herrschen. Zudem gilt für Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen die Testpflicht.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Geimpfte und Genesene sowie die Patienten beziehungsweise Bewohner. Darüber hinaus sind Personen mit einem entsprechenden ärztlichen Attest und Kinder unter sechs Jahren von der Maskenpflicht befreit.
Die Länder können außerdem die Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr, Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen, Schulen ab dem fünften Schuljahr, Ausbildungseinrichtungen sowie für öffentlich zugängliche Innenräume anordnen. Das gilt jedoch nicht für Menschen, die einen negativen Corona-Test oder einen Nachweis vorlegen können, dass sie in den vergangenen drei Monaten eine Covid-19-Erkrankung überstanden oder gegen das Virus geimpft wurden.
Es soll klare gesetzliche Kriterien für die konkrete Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur geben. Sobald eine solche Gefährdung eintritt, hat der Landtag die Möglichkeit, weitergehende Maßnahmen zu beschließen.
Als zusätzliche Maßnahmen kommen etwa die Maskenpflicht bei Veranstaltungen innen und auch außen in Betracht, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird, oder auch verpflichtende Hygienekonzepte für alle möglichen Betriebe und Veranstaltungen. Es ist auch möglich, einen verpflichtenden Mindestabstand im öffentlichen Raum oder eine Höchstzahl von Besuchern für Veranstaltungen in Innenräumen vorzuschreiben.
Laut Bundesjustizminister Buschmann dürfe es zu Freiheitsbeschränkungen nur dann kommen, wenn sie erforderlich sind. Doch Lockdowns und Ausgangssperren werde es nicht mehr geben. Ältere Menschen und andere vulnerable Gruppen seien dabei weiterhin besonders zu schützen.
Nach Aussage von Bundesgesundheitsminister Lauterbach solle Deutschland besser auf den nächsten Corona-Winter vorbereitet sein als in den vergangenen Jahren. Grund dafür sei neben den neuen Regelungen die Impfstrategie.
Der neue Gesetzesentwurf schütze gleichzeitig vor einer Überlastung durch zu viele Covid-Patienten und einer kritischen Lage durch Personalausfälle.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
Hinweis: Bei Klick auf den Play-Button werden Daten zu YouTube übertragen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.