Die Infektionszahlen sinken und die aufgrund der Pandemie getroffene Maßnahmen werden immer weiter gelockert. Doch was bedeutet dies für Arbeitnehmer im Homeoffice? Darf der Arbeitgeber trotz des Coronavirus die Rückkehr ins Büro verlangen?
Der Arbeitsplatz wird durch die entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag festgelegt. Garantiert dieser ein Recht auf Homeoffice, darf der Arbeitnehmer dies auch wahrnehmen. Stellen jedoch die Büroräumlichkeiten im Unternehmen den Arbeitsplatz dar, kann der Arbeitnehmer nicht verlangen, im Homeoffice zu arbeiten. Das gilt für jeden Beschäftigten, auch für Risikogruppen.
Das Fernbleiben vom Arbeitsplatz ist dem Arbeitnehmer somit nur mit der nötigen Zustimmung erlaubt. Wird dies missachtet, drohen sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen wie zum Beispiel eine Abmahnung.
Übrigens! – Zwingen kann der Arbeitgeber den eigenen Mitarbeiter allerdings auch nicht, wenn dieser der Tätigkeit nicht im Homeoffice nachgehen möchte.
Sollte eine entsprechende Einigung getroffen werden, gilt es einiges zu beachten. So muss der Arbeitgeber erst einmal feststellen, ob der Arbeitsplatz geeignet ist. Dies betrifft beispielsweise die Beleuchtung oder auch den Schutz von Firmeninterna vor Fremden.
In Bezug auf die Arbeitszeit lässt sich dies schwer umsetzen. Daher müssen die tatsächlich geleisteten Stunden in der Regel vom Arbeitnehmer dokumentiert werden. Hier ist selbstverständlich Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefragt.
Arbeitnehmern im Homeoffice müssen alle notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber. Darüber hinaus darf der Arbeitnehmer eine bestimmte Ausstattung verlangen, solange die Anschaffungen erforderlich und im Interesse des Arbeitgebers liegen. Beispielsweise zu nennen wäre eine Beteiligung an Heiz- und Stromkosten oder auch an dem Internetanschluss.
Wenn die Arbeit im Homeoffice allerdings, wie zu Corona-Zeiten, nur temporär angedacht ist, muss sich der Arbeitnehmer auch mit kostengünstigeren Lösungen zufriedengeben. Der Arbeitgeber ist zum Beispiel nicht dazu verpflichtet, in einem solchen Fall, einen neuen Computer zu kaufen.
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