Bild: Lightspring / shutterstock.com
Bei der Cinram GmbH in Alsdorf erhielten Mitte diesen Jahres zahlreiche Mitarbeiter zwecks Teilschließung zum 01.08. ihre Kündigung.
Erhebliche Umsatzeinbußen hatten dazu geführt, dass firmenintern über eine Neustrukturierung verhandelt wurde — leider zum Nachteil zahlreicher Arbeitnehmer aus den Bereichen Produktion, Distribution und Druck.
Rund 330 Mitarbeiter des Alsdorfer CD- und DVD-Herstellers waren im Sommer 2017 von dem massiven Stellenabbau betroffen. Aufgrund der regionalen Betroffenheit von den Massenentlassungen konnten wir mit zahlreichen gekündigten Cinram-Mitarbeitern gegen ihre Kündigung vorgehen. Am gestrigen Donnerstag hat das Arbeitsgericht in Aachen zeitgleich vier Cinram-Klagen im Rahmen des Insolvenzverfahrens geführt.
Im Rahmen der Kammertermine, so wie wir von Mingers & Kreuzer es auch in unseren Klageschriften vorgetragen hatten, wies das Arbeitsgericht Aachen darauf hin, dass eine Kündigung, die das Datum 28.06.2017 hat und am 30.06.2017 zugestellt wurde, eventuell unwirksam sein könnte.
Denn für diese Kündigung hätte es vorher der Anhörung des Betriebsrats als Personalvertretung bedurft.
Im Rahmen unserer Klage vor dem Aachener Arbeitsgericht bestreiten wir jedoch vorliegend, dass die Anhörung des Betriebsrates zu diesem Zeitpunkt vollständig abgeschlossen war. Denn im Interessenausgleich, der einer solchen Kündigung zugrunde liegt, ist explizit geregelt, dass der Betriebsrat mit seiner Unterschrift den Interessenausgleich bestätigt, dass die Anhörungen abgeschlossen worden sind.
Der Interessenausgleich wurde jedoch erst am 29.06.2017 unterzeichnet. Wie kann also eine Kündigung, die am 28.06.2017 auf einem Interessenausgleich beruhen, der erst einen Tag später unterzeichnet wurde? Anders ausgedrückt: Die Anhörung des Betriebsrats war ausweislich der Unterschrift vom 29.06.2017 am 28.06.2017 offensichtlich noch nicht abgeschlossen.
Nach derzeitigem Stand unserer Klageverfahren gegen die Cinram GmbH sieht es so aus, als würde auch das Arbeitsgericht Aachen unserer Ansicht zustimmen und die ausgesprochene Kündigung gegenüber zahlreichen Mitarbeitern als unwirksam beurteilen.
Wir sind gespannt, wie es hier in den vier laufenden Klageverfahren weitergeht und halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
Übrigens: Wir von Mingers & Kreuzer Rechtsanwälte sind spezialisiert auf Massenverfahren wie bspw. dem Stellenabbau bei Cinram, Siemens oder aktuell Air Berlin. Unser erfahrenes Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und Experten im Arbeitsrecht kämpfen bundesweit für Ihre Rechte.
Sie haben die Kündigung erhalten? Sind betroffen von einem massiven Stellenabbau in Ihrem Unternehmen oder möchten Ihre Rechte als Arbeitnehmer geltend machen, befürchten aber gegen Ihren Arbeitgeber nichts erreichen zu können? Wir von Mingers & Kreuzer unterstützen Sie gerne. Wir vertreten Ihre Rechtsansprüche bundesweit und legen uns mit den ganz Großen an, um Ihre Interessen vor allen Gerichten durchzusetzen. Wenden Sie sich bei Problemen im Arbeitsrecht gerne an uns: Unter 02461 / 80 81 oder info@mingers-kreuzer.de nehmen wir uns Ihres Falles gerne an!
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