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14.07.2016

Check24 — Einseitiges Vergleichsportal. LG München fordert mehr Information für Kunden!

14.07.2016

Bild: 360b / shutterstock.com
Vergleichsportale wie Check24, Preis24 oder verivox sind bei Verbrauchern äußerst beliebt. Sie offerieren Preistransparenz und den möglichst niedrigsten Preis für Sparfüchse, wenn es um Versicherungen geht. Doch Versicherungsmakler reichten nun Klage gegen das vermeintlich neutrale Vergleichsportal ein und wurden vom Landgericht München nicht enttäuscht!

Neutral oder einseitig: Check24 auf dem Prüfstand

Check24 lockt vor allem mit sekundenschnellem Preisvergleich und das völlig neutral und verbraucherfreundlich. Eben nicht, wie das Landgericht München nun feststellte und diktierte dem Vergleichsportal nun mehr Informations- statt Preistransparenz!
Die Vermittlung von günstigen Versicherung erfolge u.a. über Provisionen, sodass der vorgeschlagene Niedrigpreissieger nicht unbedingt auch wirklich der günstigste sein muss. Das Vergleichsportal tritt also als Versicherungsmakler auf. Das schmeckt anderen Versicherungsmaklern wenig, woraufhin sie durch den BVK, den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, Klage einreichten.
Unlauterer Wettbewerb heißt es da! — Mehr Transparenz bei der Information für Verbraucher wird gefordert, laut Anwalt spricht man sogar davon, dass so mancher Verbraucher mit unzureichenden Deutschkenntnissen gar nicht genau wisse, ob er überhaupt die Versicherung bekommt, die er möchte.

LG München: Urteil zu Check24 als Sieg für Verbraucher

Nach Auffassung des LG München ist nicht davon auszugehen, dass Verbraucher das X nicht von einem U unterscheiden können. Dennoch verlangt es nun eine höhere Belehrungsoption für Verbraucher. D.h. Kunden sollen künftig wissen, dass Check24 Provision erhält und als Versicherungsmakler fungiert, wenn es Versicherungen vermittelt.
Voll und ganz stimmte das Landgericht München den Klägern des BVK allerdings nicht zu: Die geforderten Verschärfungen würden die Online-Abwicklung von Versicherungen deutlich erschweren.
Check24 kommt noch einmal glimpflich davon, dennoch sieht der BVK das Urteil des LG München als Sieg für Verbraucher. Denn auf die Finger gab es trotzdem. Das Geschäftsmodell wird durch das Urteil nicht geschädigt, dennoch sind Verbraucher nun gewarnt und Check24 auf der Hut Informationen zu provisionsbasierten zu unterschlagen.
 
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