Bild: Monica Click/ shutterstock.com
Beim Thema Cannabis spalten sich die Meinungen. Während die einen den Konsum von Cannabis zum Vergnügen nutzen, benötigen andere dieses aus medizinischen Gründen. Wieder andere verpönen den Besitz, Konsum und Handel gänzlich. Aber was ist nun strafbar und was nicht?
Wir erklären Ihnen die rechtlichen Fakten zum Thema Cannabis!
Viele Menschen, die gelegentlich zum Spaß Cannabis rauchen, behaupten, dass dies nicht strafbar sei. Aber stimmt das wirklich?
Die Antwort unserer Rechtsexperten: Das sogenannte „Kiffen“ an sich ist nicht strafbar, denn der Konsum von Betäubungsmitteln ist dies generell nicht. Besitz und Handel von Cannabis allerdings schon. Sie dürften sich nun unweigerlich fragen, wie diese beiden Ansichten zusammenpassen, da dem Konsum ja in den meisten Fällen ein Besitz vorausgehen muss. Das stimmt auch! Jedoch sollte man hier differenzieren: Der Besitz für eine gewisse Dauer und der Besitz, um zu konsumieren.
Im Klartext bedeutet das: Wenn auf einer Party ein Joint rumgereicht wird, an dem man zieht, so ist dieser Besitz und Konsum nicht strafbar. Aber: Bekommt man Drogen geschenkt, erwirbt sie oder baut sie an, so handelt es sich um den Besitz für eine gewisse Dauer, welcher ganz klar illegal ist und eine Straftat darstellt.
Um das Gesagte zu verdeutlichen: Führt man zum Zeitpunkt einer Polizeikontrolle ein Tütchen Marihuana mit sich, so besitzt man dieses, folglich ist dies illegal. Wird man beim Drehen eines Joints erwischt, bleibt es beim Konsum, welcher in diesem Fall nicht strafbar ist.
Die Staatsanwaltschaften in Deutschland haben die Möglichkeit von der Weiterverfolgung einer Straftat abzusehen, wenn daran kein öffentliches Interesse besteht und nur eine geringe Menge mit sich geführt wurde. Was genau geringe Menge hier bedeutet, variiert je nach Bundesland. Verlassen sollte man sich auf diese Toleranzgrenze jedoch nicht! Unter keinen Umständen findet diese beispielsweise Anwendung, wenn man bereits bezüglich Betäubungsmitteln vorbestraft ist oder einer bestimmten Berufsgruppe angehört (Polizei, Erzieher, Piloten).
In jedem Fall sollte man sich den Konsum von Cannabis, Haschisch oder Marihuana gut überlegen. Denn hier kommen nicht nur rechtliche, sondern auch gesundheitlich Folgen auf Sie zu.
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