Bild: Miss Nuchwara Tongrit / shutterstock.com
Cannabis in Deutschland – erlaubt oder nicht? Die Diskussion um den Konsum von Cannabis in Deutschland existiert seit vielen Jahren. Ob aus medizinischen Gründen oder zum privaten Vergnügen, das sogenannte „Gras“ sorgt für Zündstoff. Aber wie ist die aktuelle Rechtslage in Deutschland? darf ich Cannabis konsumieren oder besitzen? Was, wenn ich krank bin und Cannabis meine Schmerzen lindern kann? Alle Infos dazu hier bei uns für Sie zusammengefasst!
Seit dem 01. März des Jahres 2017 ist es in Deutschland erlaubt, dass Ärzte ihren Patienten Cannabis verschreiben. Schwerkranke können nun auf Rezept eine Therapie mit getrockneten Cannabisblüten beginnen. Anders als bislang, übernehmen nun sogar die Krankenkassen die Kosten hierfür – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Außer Zahn- und Tierärzten ist es nun auch jedem Mediziner möglich, THC als Arzneimittel zu verschreiben, die bislang benötigte Sondergenehmigung entfällt. Natürlich gibt es auch für Cannabis, so wie für jedes andere Betäubungsmittel, eine Höchstmenge, die verschrieben werden darf. Im Falle von Cannabis beträgt diese 100 Gramm pro Monat und Patient.
Vor Beginn der Behandlung muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, welcher jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden dürfte, so das Gesetz. Die Bearbeitung des Antrages dauert circa 3-5 Wochen, sofern die Therapie zur Heilung eingesetzt wird. Geht es lediglich um das Lindern der Schmerzen und unter spezieller palliativer Versorgung, so beträgt die Genehmigungsfrist 3 Tage. Die Verordnung durch ein Privatrezept kann jederzeit ohne Genehmigung geschehen.
Cannabis darf vom Arzt dann verschrieben werden, wenn ein positiver Einfluss auf den Krankheitsverlauf oder die Schmerzlinderung zu erwarten ist. Praxisbeispiele sind hier unter anderem Multiple Sklerose, chronische Schmerzen, dauerhafte Appetitlosigkeit, sowie Übelkeit aufgrund einer vorangegangenen Chemotherapie.
Um eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erhalten, müssen sich Patienten dazu bereiterklären an einer Studie zur Therapie mit THC-Arzneimitteln teilzunehmen. Außer der Therapie selbst sollen hiermit aber keine weitergehenden Untersuchungen oder Interventionen verbunden sein.
Aktuell beschäftigt sich der Gesetzgeber mit einem standardisierten Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Eine Agentur des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will sich hierum kümmern und dieses dann käuflich erwerben, damit es gesichert an Hersteller und Apotheken vertrieben werden kann. Solange dies nicht der Fall ist, wird das medizinische Cannabis importiert. Auch die Erlaubnis das Cannabis privat anzubauen erfolgt durch das BfArM, jedoch geschieht dies nur in sehr wenigen Ausnahmefällen.
Ausnahmefälle sind beispielsweise sehr schwer Kranke, so das Kölner Verwaltungsgericht 2014. Hierfür gelten jedoch sehr strenge Regeln und starke Grenzen. Des Weiteren dürfen Landwirte mit Sondergenehmigung bestimmte Faserhanf-Sorten anbauen, die einen stark verringerten THC-Gehalt aufweisen.
Der weitverbreitete Glaube, dass geringe Mengen an Cannabis legal seien, ist falsch. Bereits 0,1 Gramm Marihuana gelten als illegale Handlung. Jedoch gibt es hier eine Ausnahme, da bei geringen Mengen häufig von einem Strafverfahren abgesehen werden kann, so das Bundesverfassungsgericht 1994 in dem sogenannten „Cannabis-Beschluss“. Die Toleranzgrenze hängt hierbei jedoch vom Bundesland ab. Während man in Berlin wohl 15 Gramm mit sich führen „darf“, so beläuft sich die Grenzen in den anderen Bundesländern meist auch 6 Gramm. Rechtstipp von uns: Verlassen sollte man sich auf diese angebliche Toleranzgrenze jedoch besser nicht, da der Begriff „Toleranz“ eher irreführend ist!
Geht es um den Konsum von Marihuana, wird es knifflig. Denn der Konsum ist theoretisch nicht verboten, ABER im Gesetz steht, dass sowohl Anbau, Herstellung, Handel, als auch Einfuhr, Ausfuhr und Abgabe strafbar sind. Auch Erwerb und Veräußerung, sowie jegliche andere Inverkehrbringung und Besitz sind illegal. Heißt im Klartext: Der Konsum ist nicht strafbar, aber irgendwo her muss das Marihuana schließlich stammen, oder? Deshalb heißt es auch hier: Lieber Vorsicht walten lassen und Finger weg. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite!
Das Strafmaß für sämtliche Straftaten in Verbindung mit Cannabis und Marihuana lässt sich nicht pauschalisieren. Je nach Vergehen und Menge variieren die Strafen hier stark, der Besitz ist jedoch die Straftat, bei der die geringste Strafe zu erwarten ist. Werden höhere Mengen angebaut und verkauft, so reagiert der Gesetzgeber mit einer Strafandrohung von mindestens einem Jahr. Die Strafe für den Anbau hängt unter anderem auch von der Menge der Pflanzen, dem THC-Gehalt, sowie dem Aufbau der Anlage (professionell oder laienhaft) ab. Doch auch das Züchten zweier Pflanzen auf dem Fensterbrett kann zu einer saftigen Geldstrafe führen!
Das wohl populärste Beispiel sind die Niederlanden. Hier ist der Besitz von 5 Gramm pro Person legal und untersteht keiner Strafe. Als Privatperson kann man diese Menge in den zahlreichen Coffeeshops erwerben. Gut zu wissen: Der Verkauf an Privatpersonen ist erlaubt, der Anbau von mehr als fünf Pflanzen jedoch nicht. Daher findet die Lieferung des Marihuanas häufig illegal durch die Hintertür der Coffeeshops statt. Seit 2013 haben die Niederlanden das Gesetz jedoch verschärft: Um den Drogentourismus in Zaum zu halten, dürfen die Kommunen selbst entscheiden, ob der Verkauf an Ausländer gestattet ist.
Tschechien hat im vergangenen Jahr auch eine Legalisierung von Cannabis vorgenommen, jedoch auch hier nur zu medizinischen Zwecken. Aktuell gibt aufgrund angeblicher Lieferengpässe jedoch noch keinen Patienten, der in einer Cannabis-Therapie ist. Hier wirft man der Regierung mutwillige Verzögerung vor.
In den USA gibt es zwei Bundesstaaten, die den Kauf und Konsum von Marihuana gestatten: Colorado und Washington. Auf Bundesebene bleibt dies jedoch illegal. Unter bestimmten Auflagen erlauben jedoch 23 der 52 Bundesstaaten, sowie die US-Hauptstadt Washington den medizinischen Konsum von Cannabis.
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