Bild: JarhePhotography/shutterstock.com
Wer auf deutschen Straßen geblitzt wurde und einen Bußgeldbescheid bekommt, kann durchaus was dagegen tun.
Unsere Experten warnen, dass nur rund 44% von insgesamt 15.000 Vorgängen fehlerfrei sind.
Allerdings ist die Anfechtung des Bußgeldbescheid auch ein Risiko, da die Verfahrenskosten zunächst einmal selber getragen werden müssen.
1. War ich zur Tatzeit überhaupt an diesem Ort?
2. Bin ich das wirklich auf dem Foto?
3. Ist das tatsächlich mein Nummernschild?
Bei manchen Fällen kommt es vor, dass eine oder mehrere Fragen bereits verneint werden, somit wäre man fast schon aus dem Schneider.
Ein undeutliches Foto: Sollte man auf dem Bild nicht gut zu erkennen sein, kann es da schon zur Verfahrenseinstellung kommen.
Eichschein: Das Messgerät muss in bestimmten Abständen geeicht werden, sollte dies nicht der Fall sein, wird das Verfahren eingestellt.
Messfehler: Kommt öfter vor als man denkt.
Schulungen: Die Polizisten, die die Messung durchführen, müssen regelmäßig an Schulungen teilnehmen.
Wichtig ist, dass diese genannten Fehler ohne Akteneinsicht nicht feststellbar sind. Für eine Akteneinsicht brauchen Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt. Wir von der Kanzlei Mingers und Kreuzer stehen Ihnen dabei gerne zur Verfügung!
Viele Autofahrer haben bedenken Widerspruch einzulegen, weil Sie auf den Kosten sitzen bleiben können, wenn Sie nicht Recht bekommen.
Die Behörden rechen aber bei der tatsächlichen Geschwindigkeit Toleranzen ein:
Unter 100 km/h werden 3 km/h von der tatsächlichen Geschwindigkeit abgezogen.
Über 100 km/h werden 3 Prozent von der tatsächlichen Geschwindigkeit abgezogen.
Aber planen Sie die Toleranz nicht prinzipiell mit ein, da Ihre Tachoanzeige auch nicht exakt genau sein könnte.
Außerdem wird ein Fahrverbot auch dann verhängt, wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 25 km/h geblitzt werden.
Allgemein müssen Sie nichts sagen. Am besten ganz ruhig anhören, was die Beamten Ihnen vorwerfen und dann nicht darauf antworten. Bleiben Sie höflich und gehen Sie auf die Vorwürfe nicht ein und gestehen Sie auf keinen Fall Ihre Schuld ein. An arrogante oder aggressive Menschen können sich Beamte später vor Gericht nämlich besser erinnern.
Fragen zu Ihrer Person müssen Sie jedoch beantworten. Genauso müssen Sie Ihre Papiere vorzeigen. Erlaubt sind auch Fragen nach dem Verbandskasten, der Beleuchtung und nach dem Warndreieck. Sollte der Beamte Ihr Fahrzeug durchsuchen wollen, muss ein Anfangsverdacht bestehen.
Mehr Fragen zum Verkehrsrecht? Wir von der Kanzlei Mingers und Kreuzer beantworten Sie gerne und beraten Sie bei drohenden Strafen oder Bußgeldern. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular. Sehen Sie mehr von uns auf Youtube!
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