Schnelles Internet, ganz gleich ob in der Stadt oder auf dem Land: Das wird schon bald Realität sein! Der Digitalausschuss des Bundestags hat bereits sein Einvernehmen erteilt. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen, dann sind die Vorgaben rechtsverbindlich.
Was es mit dem Breitband-Rechtsanspruch auf sich hat und wer davon am meisten profitieren kann, erfahren Sie hier!
Es wäre das erste Mal, dass Verbraucher einen Rechtsanspruch auf eine Breitband-Grundversorgung erhalten. Der Digitalausschuss hat gestern für einen entsprechenden Vorschlag der Bundesregierung gestimmt. Die Stimmen der Ampelkoalition waren dabei ausschlaggebend. Nun muss nur noch der Bundesrat seine Zustimmung geben. Dann ist das „Recht auf schnelles Internet“ beschlossene Sache.
Anfang Dezember 2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten. Darin ist zwar grundsätzlich ein Rechtsanspruch enthalten. Jedoch fehlt es noch an der dazugehörigen Verordnung, wo genaue Werte und Vorgaben für die Breitband-Grundversorgung enthalten sind. Die Regelungen sind nun so gut wie beschlossen.
In ganz Deutschland soll demnach künftig eine Download-Geschwindigkeit von mindestens zehn Megabit pro Sekunde erreicht werden. Der Mindestwert für die Upload-Rate soll bei 1,7 Megabit pro Sekunde liegen. Die Reaktionszeit, sogenannte Latenz, darf 150 Millisekunden nicht überschreiten. Die Mindestvorgaben werden in Zukunft von Jahr zu Jahr steigen.
Die rechtsverbindlichen Vorgaben dürften allen, in erster Linie aber den Bürgern auf dem Land oder am Stadtrand helfen. Sollten die Mindestwerte dort nämlich unterschritten werden, könnte die Bundesnetzagentur künftig die Verlegung besserer Anschlüsse veranlassen. Laut Informationen der Behörde haben 330.000 Haushalte in Deutschland mit weniger als 16 Megabit extrem langsames Internet.
Laut Grünen-Bundestagsabgeordneten Maik Außendorf ist dies ein guter Tag für den Verbraucherschutz. Die Verordnung gestalte durch die Festlegung von Mindestanforderungen für die digitale Teilhabe ein neues Verbraucherrecht. Bei Unterversorgung eines Haushalts könne die Bundesnetzagentur eingeschaltet werden. Diese würde anschließend Unternehmen dazu verpflichten, die Grundversorgung mit Internet zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen.
Aus Sicht der oppositionellen Unionsfraktion im Bundestag sind die Vorgaben nicht hoch genug. Beim Votum des Digitalausschuss hatte CDU/CSU versucht, die Mindestwerte auf 3,4 Megabit für Uploads und 20 Megabit für Downloads zu verdoppeln. Dies entspräche den aktuellen Marktbegebenheiten. Der Vorstoß fand jedoch keine Mehrheit.
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