Thematisch geht es um das Kanzleramtsdinner, welches Ende Juni 2021 zwischen der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel und des Verfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth stattgefunden hat – Warum dies nochmals in Sachen Befangenheit interessant werden könnte, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers (mingers.law) im Folgenden!
Die Bild-Zeitung hat im Rahmen des Kanzleramtsdinners des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Fragen zur Planung des höchstfraglichen Treffens gestellt. Pressesprecher Schellenberg verwies dabei auf die bisherige Korrespondenz und blieb jeglicher Antwort schuldig. „In der bisherigen Korrespondenz stand jedoch nichts Relevantes, sodass ein derartiger Verweis leerläuft“, so Rechtsanwalt Mingers (mingers.law).
Die Bild-Zeitung hatte dezidierte Fragen hinsichtlich des Gesprächsverlaufs und der Inhalte gestellt. „Es ging damals um etliche anstehende Corona-Entscheidungen. Auch wir haben damals einen Befangenheitsantrag gegen Herrn Harbarth gestellt, welcher jedoch mit einem Handstreich erledigt wurde“, stellt Markus Mingers (mingers.law) mit Bedauern fest.
„Nunmehr hat die Bild auf Auskunft geklagt und das VG Karlsruhe hat in der Kostenentscheidung der Bild-Zeitung Recht gegeben und festgestellt, dass der Zeitung ein Auskunftsanspruch gegen das Verfassungsgericht zusteht“, so der Rechtsanwalt (mingers.law).
„Wir werden nunmehr die weiteren Entwicklungen und veröffentlichten Informationen abwarten und gegebenenfalls erneut Befangenheitsantrag stellen. Hier könnte auf der Grundlage neuer Fakten, eine größere Aussicht auf Erfolg bestehen“, blickt Mingers (mingers.law) in die Zukunft.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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