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Bundesrat hat zugestimmt – Neuer Bußgeldkatalog im November!

12.10.2021
12.10.21

Höhere Strafen bei Rasen und Parkverstößen: der Bundesrat hat am Freitag der modifizierten verschärften Fassung des Bußgeldkatalogs zugestimmt. Dieser kommt voraussichtlich im November. Rechtsanwalt Markus Mingers legt im Folgenden dar, was sich alles ändert und wie hoch die Bußgelder ausfallen!

Aufschrei wegen zu schnellen Führerscheinentzugs – Formfehler verhindert Schlimmeres!

Im Frühling 2020 hatte Verkehrsminister Andreas Scheuer eine reformierte Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg gebracht. Sein Ziel: verbesserter Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern, wie Fußgänger und Radfahrer. Mittels klarer Regelungen soll Radfahren zukünftig attraktiver und sicherer werden. Dabei werden Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere im innerstädtischen Bereich, das Parken auf Fuß- und Radwegen sowie die Nichteinhaltung der Schrittgeschwindigkeit von LKWs beim Rechtsabbiegen deutlich stärker sanktioniert als bisher.

„Die Reform trat Ende April 2020 in Kraft und hat für großen Aufschrei gesorgt“, erinnert Rechtsanwalt Markus Mingers. „Dabei ging es um die neue Regelung, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts ausreicht, um für einen Monat den Führerschein abgenommen zu bekommen – und das schon beim ersten Mal. Die Maßnahmen wurden anschließend als unverhältnismäßig kritisiert. Letztendlich wurden die verschärften Regeln aber bereits wegen eines Formfehlers in der Eingangsformel der neuen StVO für Fahrverbote bei zu schnellem Fahren von allen Bundesländern vorzeitig außer Vollzug gesetzt. Aufgrund der Nichtbeachtung des Zitiergebots durch den Gesetzgeber war die komplette Novelle rechtswidrig.“

Neuer Bußgeldkatalog – Überarbeitete Fassung als Kompromiss!

Nach dem Aufschrei war klar: es reicht nicht nur den Formfehler zu korrigieren. Um die Mehrheit im Bundesrat zu erreichen, müssen die Regeln überarbeitet werden. Anderthalb Jahre später ist nun endlich ein Kompromiss beschlossen worden. Der Bundesrat hat am Freitag zugestimmt. Der neue Bußgeldkatalog soll voraussichtlich im November kommen.

Verkehrsminister Scheuer beschreibt ihn folgendermaßen: „Es geht an den Geldbeutel, aber nicht an den Führerschein.“ Das heißt im Einzelnen: es wird darauf verzichtet, den Führerschein schon viel früher zu entziehen. Dagegen werden aber deutlich höhere Bußgelder bei Rasern und Parkverstößen verhängt.

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverbote etc. – Wie hoch sind die Strafen?

„Die Bußgelder werden teilweise verdoppelt“, so die Einschätzung von Rechtsanwalt Markus Mingers. „Wer innerorts die Geschwindigkeit um 16 km/h aufwärts überschreitet, zahlt 70 € Strafe. Außerorts drohen hier 60 €. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 31 km/h innerorts zieht bereits 260 € und zwei Punkte in Flensburg nach sich – außerorts dagegen 200 € und ein Punkt. Und wer die Geschwindigkeit um 51 km/h aufwärts überschreitet, dem drohen 560 € Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot. Außerhalb von Ortschaften drohen 480 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.“

„Der Schutz von Fahrradfahrern und Fußgängern steht im Vordergrund der Reform. Das Parken auf Geh- und Radwegen wird mit bis zu 80 € Bußgeld bestraft. Generell kann widerrechtliches Parken oder Halten im Extremfall bis zu 100 € Bußgeld und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen“, führt Rechtsanwalt Mingers weiter aus. „Auto- und Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und diese dadurch gefährden, drohen statt den bisher 70 € künftig 140 € Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und sogar ein Monat Fahrverbot. Härter bestraft wird auch, wer keine Rettungsgasse bildet oder sie behindert: hier gibt es in Zukunft 200 bis 320 € Bußgeld, ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot – und zwar auch dann, wenn die Behinderung keine konkrete Gefahr für Dritte hervorgerufen hat.“

Sie haben weitere Fragen?

Wenden Sie sich für weitere Fragen an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.

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