Bild: Studio10Artur/ shutterstock.com
Im Rechtsstreit um die gefährlichen PIP-Implantate geht aus Entscheidungen mehrerer Gerichte sowie dem EuGH hervor, dass der TÜV in der Regel nicht dazu verpflichtet ist, Medizinprodukte selbst zu begutachten. Er sei hier ebenfalls vom Hersteller getäuscht worden. Nähere Informationen finden Sie hier!
Schätzungsweise 6000 Frauen in Deutschland sind von den gefährlichen PIP-Implantaten betroffen – weltweit sogar mehrere zehntausend.
Der indessen insolvente französische Hersteller Poly Implant Prothèse (PIP) füllte die Brustimplantate mit Industrie-Silikon anstatt mit Spezial-Silikon. Im Gegensatz zu medizintechnisch makellosen Produkten reißen die minderwertigen PIP-Kissen leichter, was bei Austritt zu Entzündungen führen kann.
Frauen hoffen weiterhin vom TÜV Rheinland Schmerzensgeld zu bekommen – die Chancen stehen allerdings schlecht.
Nach Urteil des französischen Handelsgerichts in Toulon wurde der TÜV Rheinland nochmals zu einer millionenschweren Schadenersatzzahlung verpflichtet. Der TÜV soll hinsichtlich des PIP-Skandals an jede der 20.000 Klägerinnen 3000€ Schadensersatz zahlen – der Schaden beträgt insgesamt 60 Millionen Euro.
Anschließend klagte eine Frau vor dem Bundesgerichtshof. Nach Entfernen der PIP-Implantate forderte sie vom TÜV Rheinland Schmerzensgeld in Höhe von 40.000€. Dieser überwachte sowie zertifizierte das Qualitätssicherungssystem des Herstellers.
Nach Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben Prüfstellen wie der TÜV Rheinland nicht die Pflicht, Medizinprodukte wie Implantate selbst zu prüfen oder unangekündigte Kontrollen bei den Herstellern durchzuführen. Im vorliegenden Fall sei der TÜV ebenfalls vom Hersteller getäuscht worden. Auch wenn die Chancen schlecht stehen, könnten Prüfstellen gegenüber Patienten dennoch unter Umständen schmerzensgeldpflichtig sein.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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