Bild: muratart / shutterstock.com
Bilder, die einem Angst einjagen können. Am Samstagabend wurde Istanbul wieder einmal von Anschlägen eingeholt. Innerhalb weniger Minuten gingen in der großen Metropole in der Türkei zwei Bomben hoch. Danach folgt eine ernüchternde Bilanz: mehr als 150 Verletzte und mindestens 38 Tote sind bislang bekannt. Diese Ereignisse führen wieder einmal zu Verunsicherung bei vielen Reisenden, die einen Urlaub in der Türkei gebucht haben. Aber was genau bedeuten die Anschläge jetzt für Türkeiurlauber?
Urlaubern, die zur Zeit in Istanbul vor Ort sind, wird geraten sich mit Vorsicht in der Stadt zu bewegen. Auch sollte man sich über die Medien bezüglich der Hinweise zur Sicherheit durch die Behörden informieren. In allen Großstädten der Türkei wird zur Wachsamkeit geraten, besonders an öffentlichen Plätzen oder Sehenswürdigkeiten, die viele Touristen anziehen.
Da landesweit mit weiteren Anschlägen gerechnet werden muss, sollte man die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf ein Minimum beschränken. Jedoch gilt aktuell noch: Eine Reisewarnung für die Türkei gab es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.
Da das Auswärtige Amt lediglich eine Reisewarnung für das Grenzgebiet zwischen Türkei und Syrien ausgesprochen hat, jedoch nicht für die Stadt Istanbul, kann man die Reise nach Auffassung des Auswärtigen Amts nach wie vor antreten.
Hierbei hängt diese Möglichkeit gänzlich davon ab, inwieweit der Reiseveranstalter dazu bereit ist und ob er in diesem Fall Kulanz walten lässt, da aktuell noch keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht. In der Vergangenheit (wie etwa beim Anschlag auf den Istanbuler Flughafen im Juni diesen Jahres) gaben große Reiseveranstalter wie TUI und Thomas Cook ihren Kunden jedoch die Möglichkeit ihre Reisen länger als üblich kostenlos umzubuchen oder diese gar zu stornieren.
Haben auch Sie eine Türkei-Reise gebucht und wissen nun nicht, wie Sie weiterverfahren sollen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 02461-8081 für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung oder über unser Kontaktformular. Weitere aktuelle News halten wir für Sie auf unserem Blog oder auf dem Youtubechannel der Kanzlei Mingers und Kreuzer bereit.
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