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Blitzerpanne auf der A3: Wie Sie trotz Bußgeldbescheid Ihr Geld zurückbekommen!

13.02.2017

Bild: Goldencow images / shutterstock.com
 
Auf der A3 am Heumarer Dreieck gilt die Geschwindigkeitsvorschrift von 80 km/h. Die Stadt Köln war sich dessen jedoch nicht bewusst und ging von einer zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h aus. 400.000 Knöllchen wurden aus diesem Grund versendet und Betroffene zahlten zu Unrecht Bußgeld oder erhielten gar Punkte in Flensburg, wenn nicht sogar ein Fahrverbot.
 
Die Stadt Köln sieht jetzt eine freiwillig Rückzahlung des Bußgeldes vor. Dennoch bleiben damit der Bußgeldbescheid und die Punkte bestehen.
Es gibt jedoch einen rechtlichen Weg, mit dem man diesen Bußgeldbescheid auch nachträglich noch anfechten kann, trotz seiner Rechtskraft. Ein Freispruch ist dadurch noch möglich. Bekämen Betroffene ein Fahrverbot auferlegt, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens sehr wahrscheinlich möglich.
Auch, wenn das Bußgeld unter 250€ lag, kann eine Wiederaufnahme beantragt werden, da das Fahrverbot eine Nebenfolge ist. Die Bagatellgrenze von 250€ gilt somit nicht.
Sogar dann, wenn das Fahrverbot schon absolviert wurde, ist die Beantragung möglich. Das ist vorallem sinnvoll, um die 2 Punkte in Flensburg wieder loszuwerden, schließlich bekommt man als Autofahrer den Führerschein bereits bei 8 Punkten entzogen.
Hat man eine Rechtsschutzversicherung, werden in der Regel die Kosten für das Wiederaufnahmeverfahren oder dessen Prüfung von dieser getragen. Hat das Wiederaufnahmeverfahren Erfolg, müssen die Kosten von der Staatskasse getragen werden. Daraufhin wird der Bußgeldbescheid aufgehoben und die zwei Punkte fallen weg.

Bußgeldbescheid mit einem Punkt in Flensburg

 
Auch wenn der Bußgeldbescheid kein Fahrverbot und nur einen Punkt umfasst, ist das Wiederaufnahmeverfahren eine Überlegung wert. Im Einzelfall genau dann, wenn durch diesen einen Punkt irgendwelche negativen Konsequenzen folgen, wie zum Beispiel ein Fahrverbot oder eine Nachschulung. Mit Rechtsschutzversicherung ist dies durchaus überlegenswert.
 
Sind auch Sie Betroffener der Blitzerpanne auf der A3 in Köln? Kontaktieren Sie uns bei Rechtsfragen gerne unter 02461-8081 oder über unser Kontaktformular.
Weitere Rechtsnews und interessante Themen finden Sie auf unserem Blog oder dem Youtubekanal der Kanzlei Mingers und Kreuzer.

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