Bild: Pradeep Thomas Thundiyil / shutterstock.com
Man unterhält sich mit dem Beifahrer oder ist für einen Moment abgelenkt, da blitzt ein Licht am Straßenrand auf. Ärgerlich ist dies in jedem Fall, doch ab wann ist mein Führerschein eigentlich weg?
Bei der Bestimmung der Strafe bei einem Tempo-Vergehen spielen einige Faktoren eine Rolle. Zunächst gibt es die Fehlertoleranz, wodurch von der angezeigten Geschwindigkeit auf dem Tacho 3 km/h abgezogen werden. Bei 55 km/h auf dem Tacho würde die Strafe also für 52 km/h berechnet werden. Zudem ist der Standort des Blitzers von Belangen. Generell fallen die Strafen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft höher aus als die außerhalb geschlossener Ortschaften.
Da die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft höher ist, werden auch die Strafe höher angesetzt. Autofahrer zahlen lediglich eine Geldstrafe, wenn sie unter 20 km/h zu schnell gefahren sind. Hier beträgt der Spitzensatz 35 Euro.
Bei einem Vergehen mit bis zu 30 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit erhalten Fahrer zusätzlich einen Punkt in Flensburg, sowie eine höhere Geldstrafe von bis zu 100 Euro. Ab 31 km/h zu viel, droht sogar im schlimmsten Fall ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten, zwei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von 680 Euro.
Außerorts fallen Tempo-Strafe prinzipiell geringer aus, allerdings ist hier die Wahrscheinlichkeit einer Tempoüberschreitung auch deutlich höher.
Wenn der Fahrer außerorts unter 20 km/h zu schnell ist, droht auch hier nur eine Geldstrafe, die sogar minimal geringer ausfällt. Ein weiterer Unterschied zu Strafen bei Vergehen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist, dass Raser erst ab 41 km/h und nicht ab 31 km/h zu viel einem Fahrverbot ins Auge sehen müssen. Parallel dazu erhalten Fahrer auch erst mit dieser Geschwindigkeit zwei Punkte in Flensburg. Die Grenze für einen Punkt in Flensburg bleibt allerdings auch außerorts bei mehr als 20 km/h.
Im Jahr 2014 kam es zu einigen entscheidenden Änderungen beim Punktesystem. Bis dahin war es möglich, sieben Punkte mit einem Verstoß zu erhalten. Nun sind es nur noch maximal drei. Im Gegenzug wurde allerdings auch die Grenze für einen Führerscheinverlust von 18 auf acht Punkte herabgesetzt. Neben dem sechsmonatigen Entzug des Führerscheins müssen Sünder auch eine MPU bestehen, um diesem wiederzubekommen. Bevor jedoch diese Strafe droht, erhalten Sie eine Ermahnung oder eine Verwarnung.
Allerdings existiert die Möglichkeit einen Punkt vorzeitig abzubauen. Durch ein Seminar, an welchem man bei einem Punktestand von bis zu fünf Punkten für 400 Euro teilnehmen kann, lass sich ein Punkt wieder löschen.
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