Bild: Dmytro Zinkevych / shutterstock.com
Die Welt wächst immer weiter zusammen. Viele Menschen heiraten heutzutage einen Partner aus einem anderen Land. Denn offene Grenzen, Arbeits- und Studienaufenthalte im Ausland sowie die steigende Zahl von Migrant/innen lassen die Zahl der binationalen Ehen steigen. Täglich werden solche Paare mit kulturellen, sprachlichen sowie rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Besonders dann, wenn es um Eheschließung, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht geht.
Katharina und der Franzose Pierre lernten sich an der Bochumer Uni kennen. Schließlich heirateten sie, bevor sie dann gemeinsam nach Paris zogen. Doch nach fünfzehn Jahren Ehe trennten sich die beiden. Katharina zog mit den gemeinsamen Kindern in ihren Geburtsort Wanne-Eickel. Nun steht die Scheidung an. Aber Katharina und Pierre sind unsicher, ob sie sich dazu an die deutschen oder an die französischen Behörden wenden sollen.
Solche Fälle sind keine Seltenheit. Von den mehreren hunderttausend Ehen, die jährlich in Deutschland geschlossen werden, ist fast jede neunte Ehe eine binationale Ehe. Lesen Sie im Folgenden, auf welche rechtlichen Besonderheiten binationale Familien achten sollten.
„In welchem Land sollen wir heiraten?“ Das dürfte eine der ersten Fragen sein, die Sie sich als internationales Paar stellen würden. Eine emotionale Entscheidung! Denn rechtlich kommt es auf den Ort der Eheschließung nicht unbedingt an.
„Egal, wo die Hochzeit stattfindet – Ehen, die nach dem jeweiligen Ortsrecht geschlossen worden sind, werden überall anerkannt“, erklärt Gerd Uecker. Er ist Rechtsanwalt für Familienrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
„Was geschieht, wenn wir uns trennen?“ Zunächst müssen Sie klären, in welchem Land die Gerichte für die Scheidung zuständig sind. Das regeln europäische Gesetze, die durch Verordnungen in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Des Weiteren regelt die Zuständigkeit für eine Scheidung die sogenannte Rom-III-Verordnung. Nach ihr ist das Gericht am letzten gemeinsamen Wohnort der Ehepartner für die Scheidung zuständig.
Aber ist eine Scheidung im Heimatland und zeitgleich auch in Deutschland möglich? Das geht so einfach nicht, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm am 06. Januar 2017 zeigt. Ein Paar hatte in seiner Heimat Libanon geheiratet, dann aber in Deutschland gelebt. Nach der Trennung reichte die Frau im Libanon die Ehescheidung ein. Ein knappes halbes Jahr später stellte sie auch in Deutschland einen Scheidungsantrag.
Bei ihrer Anhörung teilte die Frau dem deutschen Familiengericht mit, dass im Libanon noch ein Scheidungsverfahren laufe. Zuerst schied das deutsche Gericht die Ehe trotzdem. Da der Noch-Ehemann keine Scheidung wollte, legte er Beschwerde ein. Vorläufig erfolgreich, denn das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hob den Beschluss auf.
Es habe die Ehe nicht scheiden können, da zeitgleich im Ausland ein zweites Scheidungsverfahren laufe. Diese doppelte Rechtshängigkeit sei nach deutschem Recht verboten. Somit verwies das OLG Hamm das Scheidungsverfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Familiengericht zurück.
Zudem regelt die Brüssel-IIa-Verordnung Fragen zu Sorge- und Umgangsrecht innerhalb Europas. Nach ihr ist der letzte Aufenthaltsort des Kindes entscheidend. Ist dieser nicht sicher oder hat er sich in letzter Zeit oft geändert, entscheidet schließlich die Staatsangehörigkeit des Kindes.
Nun ein Blick auf unser deutsch-französisches Paar! Würden sie sich bezogen auf Sorge- und Umgangsrecht nicht einig, müsste ein Gericht in Wanne-Eickel entscheiden, da die beiden Kinder dort leben.
Welches Gericht entscheidet über den Unterhalt, wenn die Eltern in unterschiedlichen europäischen Ländern leben? „Hier gilt der Wohnort des Unterhaltsberechtigten als Basis“, erklärt Rechtsanwalt Uecker. Wie hoch der Unterhalt ausfalle, komme auf die persönliche Situation der Scheidungswilligen an.
„Anders als viele vermuten, nimmt man das Recht des vorherigen Wohnorts oder des Landes, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt, nicht mit!“ Davor warnt der Rechtsanwalt aus Hamburg. Denn es gelte das Recht des derzeitigen Wohnortes – solange nichts anderes vereinbart sei.
„Es ist allerdings möglich, eine Rechtswahl zu treffen“, erklärt der Familienrechtsexperte. Wer in ein anderes europäisches Land auswandere, könne in manchen Aspekten die deutsche Rechtsordnung mitnehmen. Das besage die europäische Rechtsordnung.
„Welchen Nachnamen soll unser Kind tragen?“ Hierbei ist es für binationale Familien wichtig, eine Rechtswahl zu treffen. Entscheiden Sie sich zum Beispiel für das deutsche Namensrecht, dürfen Ihre Kinder keine Doppelnamen tragen. Haben Sie keine Rechtswahl getroffen, gilt im Zweifel das inländische Recht des Landes, in dem Ihr Kind geboren wurde.
Vorsicht: Auch wenn Eheschließungen international gültig sind, trifft das auf Eheverträge noch lange nicht zu! Deshalb sollten sich internationale Paare, die einen Ehevertrag schließen wollen, vorher unbedingt von einem Experten beraten lassen. Ansonsten droht bei der Scheidung womöglich eine böse Überraschung.
Eine Rechtswahl zu treffen kann ebenso erbrechtlich relevant sein. Denn auch wenn die Regelungen zum Erbrecht in Europa teilweise angeglichen wurden, gibt es immer noch Unterschiede. Wer einen Partner aus einem anderen Land heiratet oder auswandert – egal ob allein oder mit der Familie – sollte sich rechtzeitig informieren und entsprechende Verfügungen treffen.
Binationale Paare müssen bei allen familienrechtlichen Fragestellungen zunächst klären, in welchem Land die Gerichte zuständig sind. Zudem können die Familien in manchen Aspekten auch eine Rechtswahl vornehmen. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen!
Wollen Sie mit ihrer Familie auswandern? Leben Sie in einer binationalen Partnerschaft und haben Fragen zu Eheschließung, Scheidung oder Sorgerecht? Ein Anwalt kann zum Beispiel folgendes für Sie tun:
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Weitere aktuelle und interessante News finden Sie täglich auf unserem Blog.
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