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Auch die BHW Lebensversicherung ist eine der Versicherungen, die unter dem ‚ewigen‘ Widerrufsrecht leiden müssen. Besonders Kunden, die zwischen 1994 und 2007 Verträge abgeschlossen haben, können in vielen Fällen von diesem Widerrufsrecht auch Jahre später noch Gebrauch machen.
Über einen Zeitraum von dreizehn Jahren wurden Kunden der BHW Lebensversicherung nicht korrekt über ihre Rechte in Kenntnis gesetzt. Nicht selten enthalten die Widerrufsbelehrungen Fehler, die dafür Sorge tragen, dass die gesetzliche Widerrufsfrist nie einsetzt und somit ein ‚ewiges Widerrufsrecht‘ besteht.
Alte Lebensversicherungen aus heutiger Sicht teuer
Viele Lebensversicherungen und die damit verbundenen Alt-Verträge sind aus heutiger Sicht des Kunden teuer und führen dazu, dass diese sich über Details dieser Verträge ärgern. Besonders häufig wurde dabei das Policenmodell benutzt, welches das Ziel hat, dass die Vertragsunterlagen erst zeitgleich mit dem Versicherungsschein ausgehändigt werden. Dies führt dazu, dass zwischen Vertragsabschluss und dem Zeitpunkt des Erhalts oftmals mehrere Tage liegen. Der Kunde hat daher nicht die Möglichkeit sich vollumfassend mit der Versicherung vertraut zu machen. 2008 wurde das Policenmodell jedoch für unzulässig erklärt, da der Verbraucherschutz sich dagegen aussprach.
Auch die beinhaltete Fondsbindung von Alt-Verträgen brachte nicht die erhoffte Rendite, sodass auch hier sich viele Kunden über abgeschlossene Verträge ärgerten. Es war häufig Gang und Gäbe, dass die Versicherungen an Finanzgeschäfte gekoppelt wurden, die hohe Erträge versprachen. Dies trat jedoch nur sehr selten ein.
Zwar besteht bei Lebensversichrungen immer die Möglichkeit zur Kündigung, jedoch erhalten Kunden dann immer nur den sogenannten Rückkaufswert als Erstattung. Dies ist häufig mit Verlusten verbunden, da der Rückkaufswert eher niedrig ausfällt. Durch den Widerruf einer Lebensversicherung wird der Vetrag rückabgewickelt, was dazu führt, dass fast die ganzen eingezahlten Beträge an den Kunden zurück fließen. Ein Widerruf ist dadurch weitaus lukrativer für den Kunden, der dann seine zurückerhaltenen Beträge sinnvoll anlegen kann. Einzige Bedingung dafür ist, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Dies ist bei der BHW zwischen 1994 und 2007 häufig der Fall.
Möchten auch Sie Ihre Verträge prüfen lassen, so wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir prüfen Ihre Lebensversicherungen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung und besprechen im Nachhinein mit Ihnen, inwieweit Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Kontaktieren Sie uns dafür telefonisch unter der 02461-8081 oder via Mail und Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!
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