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10.11.2015

BHW Bausparkassen: Widerruf schützt vor Vorfälligkeitsentschädigung

09.11.2015

Der Gedanke an Refinanzierung des alten Darlehens ist bei vielen Kreditnehmern ein ständiger Begleiter mit Blick auf die derzeitige Zinslage. Dabei liegt natürlich auch der Einfall der Kündigung des bestehenden Kreditverhältnisses nicht fern.
Kunden der BHW Bausparkassen unterliegen da – wie viele andere Kreditnehmer – auch der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorfristigem Rücktritt vom Vertrag. Diese Zahlung durch den Verbraucher entschädigt – dem Namen nach – den jeweiligen Kreditgeber für seinen erwarteten Gewinn. An dieser Stelle kommt der Widerruf ins Spiel.
 
Der Widerruf spart Ihnen finanzielle Belastungen
Die einzige Möglichkeit für Kreditnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber der BHW Bausparkasse zu umgehen ist der Vertragswiderruf. Wurde Ihr Kredit privat aufgenommen, haben Sie ein Verbraucherwiderrufsrecht. Der Widerruf ist von der Bank zu akzeptieren, ohne dass eine finanzielle Belastung in Form der Vorfälligkeitsentschädigung Ihrerseits verlangt werden kann.
 
Alter Kreditvertrag bedeutet nicht gleich Altlasten zu tragen
Im Gegenteil! Obwohl die Banken eine zweiwöchige Widerrufrfrist vorsehen, unterstützt der deutsche Gesetzgeber die Verbraucher und gesteht einen annähernd ewigen Widerruf zu, so dass Sie auch heute noch alte Verträge annullieren dürfen.
Widerrufsbelehrungen wurden mit Wirksamkeit durch den Gesetzgeber im Jahre 2002 zur Pflicht für Banken & Bausparkassen wie die BHW. Hierzu wurden Vordrucke publiziert, die vom jeweiligen Kreditinstitut in die eigene Widerrufsbelehrung einzupflegen waren. Doch durch die Masse an Änderungen und Neuauflagen unterliefen vielen der Banken Fehler in ihren Formulierungen. So wurde eine Vielzahl von Belehrungen als fehlerhaft, falsch oder verwirrend durch die Landgerichte beurteilt.
In diesem Fall bedeutet die Mangelhaftigkeit der Belehrungen keineswegs, dass Verbraucher den Kürzeren ziehen. Altlasten in der Art alter Kreditbelastungen müssen nicht zwingend vom Kreditnehmer zu tragen sein. Kunden der BHW Bausparkasse finden – wie viele andere Unterzeichner bei ähnlichen Instituten – durch die fälschlichen Widerrufsbelehrungen ein Hintertürchen aus der persönlichen Finanzkrise.
Wurden Sie nicht richtig oder mangelhaft über Ihr Widerrufsrecht belehrt, begann Ihre Revokationsfrist möglicherweise erst gar nicht.
 
Was gut klingt, bedingt jedoch Schnelligkeit
Trotz dieser positiven Nachricht für Darlehensnehmer, gibt es auch eine Negative: Das ewige Widerrufsrecht kommt bald zum Ende. Das Gesetz sieht vor, dass bis spätestens Juni 2016 Widerruf bei der Bank einzureichen ist. Andernfalls verfällt das Widerrufsrecht. Vertragsabschlüsse aus dem Zeitraum 2002 bis 2010 können also noch bis 2016 widerrufen werden – aber: Schnelligkeit durch den Verbraucher ist geboten!
Die BHW Bausparkasse ist in ihren Widerrufsbelehrungen der Jahre 2004 bis 2008 ebenfalls verbraucherunfreundlich und entspricht keinem statthaften Erlass. Gestalterisch bzw. drucktechnisch entsprechen sie nicht den gesetzlichen Normen einer deutlichen Widerrufsbelehrung, wodurch diese vom Verbraucher möglicherweise als solche gar nicht erkannt werden konnten bzw. für ihn nicht kenntlich gemacht wurden.
Die BHW Bausparkasse macht sich mit diesem optischen Mängel rechtlich angreifbar.
 
Rechtliche Folgen und Ihre Chancen
Mit einleitendem Verweis der Widerrufsbelehrungen auf § 357 BGB geschieht das, was geschehen soll – wenn man den Banken Mutwilligkeit unterstellen möchte: Der Verbraucher überliest den unliebsamen Gesetzeshinweis! Welcher juristische Laie kämpft sich schon gerne durch Paragraphen und advokatische Formulierungen?
Korrekt ist die Belehrung nur dann, wenn der Verbraucher deutlich auf seine Rechte hingewiesen wurde und das unmittelbar aus dem Text und der Formulierung der BHW.
Ihre Chancen stehen jetzt also gut: Wir bieten Ihnen als Erfahrene im Bereich der Kreditwiderrufe eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Vertragsunterlagen. Nach erster Sichtung können wir gemeinsam in einer ebenso kostenfreien Erstberatung klären, welche Erfolgschancen Ihr Kreditvertrag birgt und vor allem welche Widerrufsrechte für Sie geltend gemacht werden können. Darüberhinaus können wir einen ersten Betrag nennen, den Sie bei gesetzmäßigem Widerruf mit unserer Hilfe einsparen können.
Senden Sie uns hierzu unter info@mingers-kreuzer.de Ihre Vertragsdokumente und wir sichten diese zeitnah und kostenlos. Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns gerne unter der 02461 / 8081 an und wir klären danach alles in einem persönlichen Gespräch.
Mit uns wissen Sie, was Ihnen zusteht und welche Rechte Sie geltend machen können!
 
Mehr zum Thema im Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen„.

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