Bild: Elle Aon / shutterstock.com
Laut dem Bundesgerichtshof könnten die Widerrufsbelehrungen zahlreicher Banken fehlerhaft sein. Dies würde den Kunden einen um Jahre verspäteten Widerruf ermöglichen, was bares Geld bedeuten könnte!
Vor dem Bundesgerichtshof wurde ein Fall zwischen der Sparda-Bank und einem Kunden der Bank verhandelt. Gegenstand war eine eingeklagte Rückabwicklung aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Explizit ging es um folgende Passage innerhalb der Widerrufsbelehrung: Die Widerruffrist beginnt dann zu laufen, wenn der Kunde „seine Pflichten aus §312g Absatz 1 Satz 1 BGB (…) erfüllt habe“. Der Inhalt des angegebenen Paragraphen bezieht sich allerdings auf einen Geschäftsvorgang im elektronischen Bereich, wobei Darlehensverträge in der Regel per Unterschrift beschlossen werden.
Da diese Klausel somit unzulässig ist, bekam der Kunde Recht. Als Folge dessen wurde der Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen.
Grundsätzlich sind wohl Verträge zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 betroffen. Neben der Sparda-Bank ist dieser Fehler wohl auch der PSD-Bank und den Volks- und Raiffeisenbanken unterlaufen.
Die aktuelle Zinspolitik der Notenbank spielt den Verbrauchern klar in die Karten. Wer vor Jahren ein Darlehen mit einem höheren Zinssatz abgeschlossen hat, kann nun von dem BGH-Beschluss profitieren.
Durch die Rückabwicklung des Vertrages entkommen Kunden diesem hochverzinsten Darlehen und können einen neuen Kredit abschließen. Heutzutage besitzen Verbraucher die Möglichkeit, ein Darlehen mit einem Zinssatz von unter einem Prozent abzuschließen. Dies könnte unter dem Strich bares Geld bedeuten!
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