Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) sind in vielen Fällen die Widerrufsbelehrungen von Immobilienverträgen fehlerhaft. Der Grund dafür liegt in der unzureichenden Umsetzung von gesetzlichen Vorschriften der Banken. Die Kreditinstitute müssen seit dem 1. November 2002 dem sogenannten „Deutlichkeitsgebot“ nachkommen, welches den Verbraucher schützen soll. Insbesondere diese Verpflichtung wurde bei der Widerufsbelehrung häufig nicht genügend eingehalten.
Für Sie als Darlehensnehmer könnte diese Nachricht durchaus erfreulich sein, denn bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann Ihr Vertrag auch Jahre später widerrufen werden. Sie können somit Ihre Restschuld zu den aktuell günstigen Konditionen umschulden und somit tausende Euro Zinsen sparen. Außerdem entfällt eine üblicherweise vorgesehene Vorfälligkeitsentschädigung, die Ihnen normalerweise den Austritt durch eine hohe Strafzahlung unattraktiv machen soll.
Absehbare Gesetzesänderung Mitte 2016 zu Gunsten der Kreditinstitute
Diese Möglichkeit ist den Kreditinstituten offenbar ein Dorn im Auge, denn eine Umschuldung zu den aktuellen Konditionen bereitet den Darlehensgeber einen finanziellen Schaden. Eine Änderung der Gesetzeslage ist bereits zum 21. Juni 2016 vorgesehen. Danach sollen Kreditverträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, nicht mehr ohne weiteres widerrufbar sein.
Auch Verträge mit der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG fehlerhaft
Insbesondere Verträge die ungefähr im April 2011 mit der LBS geschlossen wurden, sind aufgrund gesetzlicher Abweichungen in der Widerrufsbelehrung sehr wahrscheinlich fehlerhaft und somit widerrufbar. Es ist durchaus möglich, dass auch Verträge aus anderen Zeitraumen erste Anhaltspunkte für eine Widerrufbarkeit beinhalten.
Der folgende Auszug aus der Widerrufsbelehrung der LBS beinhaltet einen folgeschweren Fehler: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der für den Darlehensgeber zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat.“ Bei den von der LBS genannten Pflichtangaben handelt es sich allerdings nur eine beispielhafte Aufzählung, was aber den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht. Für den Darlehensnehmer ist anhand der ihm vorliegenden Unterlagen nicht zu erkennen, wann nun die Widerrufsfrist für ihn beginnt und müsste im Zweifelsfall die gesetzliche Bestimmung zur Hilfe nehmen. Von einem derartigen Handeln seitens des Darlehensnehmers jedoch nicht auszugehen, denn als Maßstab bei Verbraucherverträge gilt eine juristisch nicht vorgebildete Person.
Ungültige Angaben über Folgen des Widerrufs bieten dem Darlehensnehmer eine Ausstiegsmöglichkeit
Die LBS weist ihre Kunden unter den Widerrufsfolgen lediglich darauf hin, dass der Darlehensnehmer nach einem Widerruf seine erhaltenen Leistungen innerhalb von 30 Tagen zurückgewähren muss. Es entsteht aber ein gesetzliches „Rückgewährungsverhältnis“, demzufolge beide Vertragsparteien ihre erhaltenen Zahlungen zurückgewähren müssen. Diesem Hinweis bleibt die LBS aber schuldig und ermöglicht dadurch dem Darlehensnehmer eine Umschuldung zu den aktuell günstigen Konditionen.
Lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen hinsichtlich der Pflichtangaben überprüfen und profitieren Sie von der günstigen Zinslage
Eine umfassende professionelle Prüfung Ihrer Unterlagen ist empfehlenswert und verbessert die Erfolgsaussichten, Ihren teuren Darlehensvertrag dem aktuellen Zinsniveau anzupassen.
Wir bieten Ihnen als kompetenter Partner eine kostenlose Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen in Verbindung mit einem Erstgespräch an. Wir prüfen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und können aufgrund unserer Erfahrung einschätzen, wie die Gerichte in ähnlichen Fällen bereits entschieden haben. Gerne teilen wir Ihnen Ihr Einsparpotenzial mit und unterstützen Sie auch gerne bei der weiteren Vorgehensweise.
Sie können uns telefonisch unter 02461/ 8081 oder über unser Kontaktformular erreichen. Außerdem bietet unser YouTube-Channel Ihnen die Möglichkeit, sich über das Thema Widerruf von Darlehen genauer zu informieren.
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