Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
Online-Shopping wird teurer – Kunden müssen Rücksendekosten übernehmen
19.03.2018
Siemens baut 6900 Stellen ab – 50% in Deutschland
20.03.2018

BGH Urteil zum Trittschallschutz — Keine Pflicht für mehr Schallschutz

20.03.2018

Bild: Billion Photos / shutterstock.com
In einem Streit um Lärm durch eine Bad-Modernisierung fällte heute der BGH ein entscheidendes Urteil zum Trittschallschutz.
Demnach muss zukünftig der Schallschutz nicht verbessert werden, es gelte der einzuhaltende Dezibel-Grenzwert nach dem Baujahr des Hauses, nicht nach dem Zeitpunkt der Instandsetzung.
Wer einen Mieter über sich in der Wohnung hat, kennt das Problem Trittschall. Man geht in der Regel davon aus, dass alte Gebäude weniger gut gedämmt sind bzw. Neubauten einen hohen Trittschallschutz haben. Der Bundesgerichtshof entschied heute mit einem Urteil, dass für viele Wohnungseigentümer ab jetzt Klarheit schafft.

Mit dem Besen gegen die Decke: Trittschallschutz in der Miet- und Eigentumswohnung

Vor deutschen Gerichten ist ein Streit um Lärm aus der anderen Wohnung, in der es trippelt und trappelt, längst keine Seltenheit mehr. Der BGH entschied heute endgültig, welche Grenzwerte bei einer Bad-Modernisierung einzuhalten sind, um einen Trittschallschutz zu gewähren.
Die Frage, welche Dezibel-Grenzwerte zugrundeliegen sollen, lässt sich einfach herunterbrechen: Trittschallschutz mit Grenzwerten aus dem Baujahr des Hauses oder zum Zeitpunkt der aktuellen Instandsetzung?
Die Entscheidung der Karlsruher Richterk ist nun wegweisend für Wohnungseigentümer (V ZR 276/16).

Wann ist eine Modernisierung wie ein Neubau zu bewerten: Grenzwerte für Trittschallschutz

Ist ein Eingriff in die Bausubstanz so groß, dass das bestehende Gebäude wie ein Neubau zu bewerten ist — wie aktuell die Bestimmung bei einem Ausbau eines Dachgeschosses oder einer Aufstockung — müssen strengere Grenzwerte beim Trittschallschutz zugrundegelegt werden. Der Eingriff ist demnach so groß, dass das Baujahr des Hauses außer Acht gelassen werden kann.
Grund für das BGH Urteil: Es geht im heute verhandelten Fall und Grundsatzurteil um zwei Nachbarn. Die Eigentümer der oberliegenden Wohnung sanierten im Jahr 2012 das Badezimmer sanieren (u.a. mit Einbau einer Fußbodenheizung). Die Nachbarn und Eigentümer aus der Wohnung darunter zogen wegen erhöhtem Trittschall vor Gericht.
Zur Diskussion steht jetzt, ob der Dezibel-Grenzwert aus dem Baujahr 1990 (46 dB) oder der zum Zeitpunkt der Instandsetzung (37 dB) eingehalten werden muss. Das Landgericht entschied damals, dass der Wert aus dem Baujahr 1990 eingehalten werden müsse. — Die Entscheidung der Richter sah die Baumaßnahmen nicht als groben Eingriff in die Bausubstanz an, sodass keine Neuerrichtung anzusehen sei.

Was hat das BGH Urteil für Auswirkungen für Mieter und Wohnungsbesitzer?

Die Karlsruher Richter entschieden, dass bei einer Sanierung, einer Aufstockung o.ä. der Trittschallschutz und der Schallschutz allgemein nach den Dezibel-Grenzwerten des Baujahres eines jeweiligen Hauses bemessen wird. — Weiterhin entscheidend für ein solches Ansetzen der Grenzwerte ist der Eingriff in die Bausubstanz, genauer dessen Schwere und Umfang.
Ist der Umbau des Hauses gleich einem Neubau gelten strengere Lärmschutz-Grenzwerte. Kommt es nun also durch Bad-Sanierungen und ähnlich geräuschvolle Umbaumaßnahmen im Gemeinschaftseigentum zum Nachbarschaftsstreit, regelt das heute gesprochene Urteil vom BGH im Allgemeinen. Demnach ist die Frage dann klar zu beantworten, ob nach alten, günstigeren Bestimmungen eine Sanierung vorgenommen werden kann oder ob neuere, strengere Vorschriften zugrundeliegen, die Sie womöglich mehr Geld kosten.

Ähnliche Beiträge

26.1.23
26.01.2023

Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?


Mehr erfahren
19.1.23
19.01.2023

Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!


Mehr erfahren
12.1.23
12.01.2023

KfW-Bank – So bekommen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück!


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?
  • Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!
  • KfW-Bank – So bekommen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück!
  • Bürgergeld, Rente, Krankenversicherung etc. – Das ändert sich alles in 2023!
  • Unbeliebte Weihnachtsgeschenke – Was gilt beim Umtausch zu beachten?

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com