Bild: lassedesignen / shutterstock.com
Eine Flugverspätung ist in jedem Fall ärgerlich. Oftmals kann dies sogar Konsequenzen nach sich ziehen, wenn beispielsweise ein wichtiger Termin verpasst wurde. Nun entschied der BGH in einem solchen Fall!
In dem vorliegenden Fall vor dem Bundesgerichtshof klagten Passagiere, die ihren Anschlussflug von London nach Stuttgart nicht erreicht haben, da der vorherige Flug aus New York aufgrund einer technischen Störung am Flughafen Verspätung hatte. Die Gesamtverspätung lag im Endeffekt bei neun Stunden.
Auf die Forderung nach einer Ausgleichszahlung antwortete die Airline mit Ablehnung und einem Verweis auf die außergewöhnlichen Umstände.
Der Bundesgerichtshof gab der Airline in ihrem Urteil nun recht, indem sie die Urteile der Vorinstanzen bestätigten. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass eine Airline ein derartiges System nicht kontrollieren oder das Probleme beheben könne. Zudem unternahm sie alles, um den Passagieren zu helfen, wodurch das Maximale in dieser Situation getan wurde.
Grundsätzlich steht Ihnen bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden eine Zahlung zu. Die Höhe orientiert sich hier an der Länge der Strecke.
250 Euro gibt es beispielsweise, wenn das Flugzeug bis 1500 Kilometer zurückgelegt hat. Zwischen 1500 und 3500 sind es 400 Euro, ab 3500 Kilometer sind es sogar 600 Euro Entschädigung.
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, von Schlichtungsstellen über Verbraucherzentralen, bis hin zu diversen privaten Dienstleistern. Doch auch eine Klage kann hier helfen, um die Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Dabei ist es ratsam, sich einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
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Bei weiteren Fragen rund um das Thema Flugverspätung, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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