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08.12.2022
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15.12.2022

BGH-Urteil: Autokredit-Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss möglich!

11.12.2022
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte kürzlich mehrere Fälle zum „Widerrufsjoker“ von Kreditverträgen beim PKW-Kauf zur Entscheidung vorliegen. Die Karlsruher Richter urteilten dabei sehr verbraucherfreundlich: Ein gegen die Bank gerichteter Widerruf ist auch noch Jahre nach Vertragsschluss möglich – Verbraucher können damit auch Jahre später noch Geld von der Bank zurückfordern. Alles Wissenswerte und wie auch Sie ihr Geld zurückholen können, erfahren Sie im Folgenden!

Mandanten können durch Widerruf teils hohe Darlehenssummen zurückerhalten!

Die Mandantin, in dem vom BGH entschiedenen Fall, erwarb im September 2015 einen Honda zum Kaufpreis von fast 30.000 Euro.

Zur Finanzierung des über eine Anzahlung von 6.000 € hinausgehenden Kaufpreises schlossen die Parteien einen Darlehensvertrag über 21.785 €. Das Darlehen sollte durch 59 Monatsraten in Höhe von 205,12 € und eine Schlussrate in Höhe von 13.126 € zurückgezahlt werden.

Der Darlehensvertrag enthielt dabei folgende Angabe über die Verzugsfolgen:

„Im Falle des Zahlungsverzugs haben die Kreditnehmer der Bank den ausstehenden Betrag mit dem gesetzlichen Zinssatz gem. § 288 Abs. 1 BGB bzw. Abs. 2 BGB zu verzinsen, es sei denn, die Bank weist einen höheren oder die Kreditnehmer einen niedrigeren Verzugsschaden nach.“

BGH sieht hierin eine fehlerhafte Angabe zum Verzugszins – Der Weg zum „Widerrufsjoker“ steht offen!

Erneut hat der Zivil-Senat festgestellt, dass die Bank im Darlehensvertrag den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Verzugszinssatz hätte angeben müssen.

Die Verzugs-Klausel im Darlehensvertrag war damit fehlerhaft – Ein Widerruf auf dieser Grundlage ist grundsätzlich wirksam!

Hat der Widerruf erfolgt, so kann der komplette Darlehensbetrag gegen Rückgabe des Fahrzeugs eingefordert werden.

Etliche Darlehensverträge sind betroffen!

So wie der Darlehensvertrag im gegenständlichen Fall, sind auch viele weitere Kreditverträge anderer Banken und Kreditinstitute fehlerhaft. Nutzen Sie den kostenlosen „Autokredit-Rechner“ der Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte und prüfen Sie in wenigen Minuten Ihren Anspruch!

Auch Sie könnten betroffen sein. Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs und kämpft an Ihrer Seite!

Wir sind für Sie da!

Für weitere Fragen wenden Sie sich an uns! Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-Mail an Office@mingers.law.

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