Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte kürzlich mehrere Fälle zum „Widerrufsjoker“ von Kreditverträgen beim PKW-Kauf zur Entscheidung vorliegen. Die Karlsruher Richter urteilten dabei sehr verbraucherfreundlich: Ein gegen die Bank gerichteter Widerruf ist auch noch Jahre nach Vertragsschluss möglich – Verbraucher können damit auch Jahre später noch Geld von der Bank zurückfordern. Alles Wissenswerte und wie auch Sie ihr Geld zurückholen können, erfahren Sie im Folgenden!
Die Mandantin, in dem vom BGH entschiedenen Fall, erwarb im September 2015 einen Honda zum Kaufpreis von fast 30.000 Euro.
Zur Finanzierung des über eine Anzahlung von 6.000 € hinausgehenden Kaufpreises schlossen die Parteien einen Darlehensvertrag über 21.785 €. Das Darlehen sollte durch 59 Monatsraten in Höhe von 205,12 € und eine Schlussrate in Höhe von 13.126 € zurückgezahlt werden.
Der Darlehensvertrag enthielt dabei folgende Angabe über die Verzugsfolgen:
„Im Falle des Zahlungsverzugs haben die Kreditnehmer der Bank den ausstehenden Betrag mit dem gesetzlichen Zinssatz gem. § 288 Abs. 1 BGB bzw. Abs. 2 BGB zu verzinsen, es sei denn, die Bank weist einen höheren oder die Kreditnehmer einen niedrigeren Verzugsschaden nach.“
Erneut hat der Zivil-Senat festgestellt, dass die Bank im Darlehensvertrag den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Verzugszinssatz hätte angeben müssen.
Die Verzugs-Klausel im Darlehensvertrag war damit fehlerhaft – Ein Widerruf auf dieser Grundlage ist grundsätzlich wirksam!
Hat der Widerruf erfolgt, so kann der komplette Darlehensbetrag gegen Rückgabe des Fahrzeugs eingefordert werden.
So wie der Darlehensvertrag im gegenständlichen Fall, sind auch viele weitere Kreditverträge anderer Banken und Kreditinstitute fehlerhaft. Nutzen Sie den kostenlosen „Autokredit-Rechner“ der Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte und prüfen Sie in wenigen Minuten Ihren Anspruch!
Auch Sie könnten betroffen sein. Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs und kämpft an Ihrer Seite!
Für weitere Fragen wenden Sie sich an uns! Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-Mail an Office@mingers.law.
Hinweis: Bei Klick auf den Play-Button werden Daten zu YouTube übertragen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.