Bild: Brian A Jackson / shutterstock.com
Lebensversicherungen werden immer unattraktiver. Grund dafür sind weiter sinkende Gewinne für Versicherte, auch durch Kürzungen der Ausschüttungen. Der BGH bestätigte nun, dass diese Kürzungen bei ausscheidenden Kunden rechtens sind.
Grundsätzlich müssen Versicherer die Garantiezusagen gegenüber den Versicherten einhalten und dies trotz Zinsflaute. Davon ist jedoch das auszuzahlende Geld für Alt-Kunden zu Laufzeit-Ende abhängig. Diese bekommen die Versicherten aus den sogenannten Bewertungsreserven.
Dies sind Gewinne, die durch das Anlegen der Kundengelder am Kapitalmarkt erwirtschaftet werden. Meist geschieht dies in festverzinsliche Papiere, beispielsweise Staatsanleihen. Dem Versicherten steht hiervon ein Anteil zu, wenn die Lebensversicherung fällig wird.
Der Ausgangspunkt für die momentanen Streitigkeiten ist eine anhaltende Zinsflaute. Die in der Vergangenheit versprochenen hohen Garantiezusagen können dadurch nur noch schwergehalten werden. Als Stabilisator dienen hier alte höher verzinste Staatsanleihen.
Wenn ausscheidende Kunden nun ihren Anteil ausgezahlt bekommen sollen, müssen die Staatsanleihen zu Geld gemacht werden. Dies geschieht jedoch zum Nachteil der Versicherten mit neueren Verträgen.
Die Reform aus dem Jahr 2014 deckelt deshalb nun diese Ausschüttung. Das Maß der Ausschüttung darf demnach soweit gedeckelt werden, dass die Garantiezusagen aller restlichen Versicherten ungefährdet bleiben. Dies gilt jedoch nicht für Gewinne aus Aktien- und Immobiliengeschäften.
Für die Verbraucher bedeutet dies große Verluste, da den Versicherten hohe Summen, die ihnen zustehen, vorenthalten werden. Ein Beispiel eines Kunden zeigt dies besonders deutlich. Hierbei hatte der Verbraucher statt der in Aussicht gestellten 2821,35 Euro nur 148,95 Euro erhalten.
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