Die Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber der kreditgebenden Bank ist vielen Darlehensnehmern ein Dorn im Auge, wenn sie über eine vorfristige Rückzahlung nachdenken respektive eine Umschuldung planen. Aber bei der momentanen Darlehenszins-Utopie, wer denkt da als angehender Eigenheimler nicht an eine Umschuldung zu wesentlich besseren und vor allem günstigeren Konditionen?
Verständlicherweise errechnen die Banken einen äußerst üppigen Betrag für sich, da sich im Angesicht der Kapitalmarktzinsen im Rekordtief eine evidente Diskrepanz zwischen vereinbartem und Wiederanlagezins ergibt. Eine anfallende bzw. angerechnete Vorfälligkeitsentschädigung kann in zweierlei Hinsicht statthaft angezweifelt werden:
Zum Einen hat der Kreditnehmer die Möglichkeit einen Nachweis über eine fehlerhafte Berechnung zu erbringen – dies ist aber nur in Einzelfällen erfolgversprechend und keineswegs die Norm.
Zum Anderen können Darlehensnehmer aufgrund des neuesten BGH Urteils zu falschen oder gar ungültigen Widerrufsbelehrungen aufatmen, denn dieser Ansatz verspricht bei fachgerechter Umsetzung Aussichten auf Erfolg. Wir raten deshalb nicht ohne juristischen Beistand vorzugehen.
Immobiliendarlehen bergen Formulierungsfehler & einen Gewinn für Sie
Die Belehrungen, die gemeint sind, sind diese, welche den Darlehensnehmer über seine 14-tägige Widerrufsfrist informieren, wonach eine Revokation ungenannt von Gründen eingereicht werden kann. Nach Bestätigung durch Verbraucherzentralen sind im Zeitraum 2002 bis 2010 mehr als 3.000 Verträge mit fehlerhaften Belehrungen an Kreditnehmer ausgehändigt worden.
Beinhaltet Ihre Widerrufsbelehrungen bspw. keine genaue Nennung von Daten zum Beginn der Widerrufsfrist, empfehlen wir dringend eine Prüfung des Kleingedruckten. Durch solche Ungenauigkeiten besteht Ihre Widerrufsfrist noch weit über die 14-Tage-Dauer hinaus – bis jetzt. Das bedeutet im Klartext für Sie als Häuslebauer, dass in den Formulierungsfehlern und -Ungenauigkeiten ein Gewinn für Sie steckt!
Bevor allerdings eine Ablösung des bestehenden Kredites eigenmächtig in Angriff genommen wird, weisen wir darauf hin, dass eine anwaltliche Prüfung an erster Stelle stehen sollte. Wir können für Sie den Widerruf erfolgversprechend erklären und erzielen durch erfahrenes Handeln im Bereich der Widerrufe im Vertragsrecht eine Rückzahlung oder eine vollständige Auflösung Ihrer Pflicht gegenüber dem Kreditinstitut.
Da durch fehlerhafte Formulierungen ein vertragliches Verhältnis des sog. status quo ante, der Rekonstruktion des Zustandes, der vor Vertragsabschluss existiert hätte, vorherrscht, können Widerrufe noch rückwirkend eingereicht werden.
Zinssparer aufgepasst!
Bei der derzeitigen Rechtslage und den immer häufiger werdenden Fehlern in Widerrufsbelehrungen winken Ihnen tausende Euro Ersparnis. Der Kredit kann rückabgewickelt werden, was wiederum Geld im fünfstelligen Bereich bringt. Profitieren Sie jetzt noch vom Niedrigzins der letzten Zeit!
Wir können in diesem Fall für Sie auf Basis der BGH-Rechtssprechung Ihren Vertrag kostenfrei prüfen und juristisch einwandfrei einen Widerruf erklären. Es ist dringend abzuraten in Eigenregie Widerrufe einzureichen – dies kann schnell nach hinten losgehen!
Bei einem kostenfreien Erstgespräch können wir nach genauer Sichtung aller Punkte einen Betrag nennen, den es für Sie einzusparen gibt und gehen dann mit Ihnen die nächsten Schritte durch. Ihr Anspruch auf rückwirkenden oder außerordentlichen Widerruf ist zu klären und im Weiteren, ob der Gang vor Gericht Erfolg zeigen wird.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf & sind unter 02461 / 8081 oder auch über das Kontaktformular für Sie erreichbar.
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