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Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung – wird nun alles anders?
24.05.2018
Das Wesentliche zur neuen Datenschutz-Grundverordnung – Was besagt sie?
28.05.2018

BGH entscheidet: Dashcams als Beweis vor Gerichten zulässig!

25.05.2018

Bild: wanrung stock / shutterstock.com
 
Praktisch, aber trotz allem kritisch zu beurteilen: Der Bundesgerichtshof erklärt die Verwendung von Dashcams als Beweis vor Gericht als zulässig. Ein Urteil, das für viel Furore sorgt. Einerseits werden durch die Verwendung von Dashcams teure Gutachten unnötig und Verfahren beschleunigt, andererseits ist sie aus Sicht des Datenschutzes kritisch zu betrachten. Alle Informationen zum aktuellen Urteil, haben wir für Sie zusammengefasst!
 
 

Dashcams als Beweismittel erlaubt – ohne Einschränkung?

 
Laut neustem Entscheid des Bundesgerichtshof sind Dashcams offiziell vor Gericht als Beweismittel zulässig. Eine Einschränkung für die Verwendung gibt es jedoch: Das permanente Aufzeichnen des Verkehrs ist nicht erlaubt! Dies bedeutet jedoch nicht, dass Aufnahmen aus einer Aufzeichnung vor Gericht nicht verwendet werden könnten, da hier immer eine individuelle Bewertung des Beweismaterials erfolgt. Die neue Gesetzgebung ist also nicht ganz so einfach wie gedacht!
 
 

Streitfall vor dem Amtsgericht Magdeburg

 
Grund für die Beschäftigung des Bundesgerichtshofs mit den Dashcams als Beweismittel war ein Fall vor dem Amtsgericht Magdeburg. Zwei Autos hatten sich beim Abbiegen leicht berührt, wobei die Schuldfrage unklar war. Auch der Gutachter konnte keine klare Aussage treffen und hielt beide Möglichkeiten für plausibel. Eine hinzugezogene Zeugin half auch nicht weiter, da sie sich nicht recht erinnern konnte. Einer der Fahrer hatte eine sogenannte Dashcam in seinem Auto installiert und damit den Verkehr aufgezeichnet. Weder Amts- noch Landgericht hatten diese Aufzeichnungen gesichtet, da diese Aufzeichnungen ihrer Auffassung nach aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig wären. Somit landete der Fall vor dem Bundesgerichtshof, der die Auffassung der vorherigen Instanzen nicht teilte.
 
 
Ob es nun ratsam ist, eine Dashcam im eigenen Wagen zu installieren und den Verkehr aufzuzeichnen, sei dahin gestellt. Tatsächlich aber können die Aufnahmen einer Dashcam in vielen Fällen weiterhelfen, sowie Kosten und Zeit ersparen. Ob Datenschutzverfechter nun gegen das Urteil vorgehen wollen, bleibt abzuwarten.
 
Bei weiteren Fragen zum Thema Datenschutz, stehen unsere Experten Ihnen gerne zur Verfügung. Auch bezüglich der neuen Datenschutzgrundverordnung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und unserem YouTube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei!
 

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