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Der erste Schritt zum Traumjob: Ein gelungenes Anschreiben mit einem aussagekräftigen Lebenslauf. Letzterer sollte Ihre bisherige Laufbahn wiederspiegeln – am besten lückenlos, erfolgreich und außergewöhnlich. Die Anforderungen können einen schon mal gerne in die Verzweiflung treiben! Doch wie kreativ darf ich eigentlich in meinem Lebenslauf werden? Lesen Sie hier, was Sie zu diesem Thema unbedingt beachten sollten.
Bewerber werden aus der Not heraus bei ihrem Lebenslauf gerne kreativ. Vor allem, wenn der Traumjob zum Greifen nahe scheint! Dann wird aus der Arbeitslosigkeit plötzlich ein Auslandsjahr und aus dem Kellnerjob „eine selbstständige Tätigkeit im Tourismus-Sektor“. Aber spätestens im Bewerbungsgespräch können die Schummeleien auffliegen! Das kann Ihnen den lang ersehnten Traumjob kosten.
Das Auslandsjahr in Australien darf dann zum Bildungsurlaub werden, sofern die angeblich erlernten Qualifikationen nicht ausschlaggebend für den Job sind. Das heißt, dass die falschen Angaben arbeitsrechtlich irrelevant sind, wenn die kreativen Passagen beim Abschluss des Arbeitsvertrags keine Rolle spielen!
Merken Sie sich aber: Natürlich dürfen Sie zu Ihren Lücken im Lebenslauf stehen! Immerhin sind es gar keine Lücken, sondern wichtige Qualifikationen, die Sie in der Zeit erworben haben!
Rücken Sie also Ihre Erfahrungen ins beste Licht! Falls Sie Ihren Job oft gewechselt haben, dann fassen Sie die Zeit einfach zusammen und geben diesem Zeitrahmen einen Sammelbegriff.
Eine Lüge ist eine intentionierte irreführende Täuschung, die beim Gegenüber falsche Vorstellungen hervorruft. Bewerber untermauern diese Lüge durch Angabe von Ort, Datum und Unterschrift. Arbeitsrechtlich relevant wird die Lüge aber erst dann, wenn sie ein Grund für die Einstellung war!
Wenn Sie sich zum Beispiel auf eine Führungsposition bewerben und angeben, Sie hätten eine Abteilung geleitet, dann wird diese Angabe ein erheblicher Grund für Ihre Einstellung sein! In Wirklichkeit hat Sie lediglich ein Praktikant bei Ihrer Arbeit unterstützt.
Achtung: Sollte Ihr neuer Vorgesetzter diese Täuschung ans Licht bringen, darf er auch noch Jahre später den Arbeitsvertrag anfechten! Zudem kann unter Umständen eine Klage auf Schadensersatz folgen. Arbeitsrechtliche Folgen können natürlich auch Lügen über Verfügbarkeit, Nebenbeschäftigungen oder schwere Behinderungen haben.
Wichtig zu beachten: Fälschen Sie Urkunden oder verbessern die Noten in Ihren Zeugnissen, dann begehen Sie eine Straftat, die strafrechtlich verfolgt werden kann.
Hüten Sie sich besser davor, Zeugnisse von Freunden oder Bekannten zu verwenden, um Ihre eigenen Daten dort einzufügen. Ergänzen Sie auch keine Arbeitszeugnisse und fälschen Sie keine Unterschriften! Nicht nur bei Prominenten wird zudem geprüft, ob sie ihren Doktortitel zu Recht führen.
Schließlich können auch gefälschte Dokumente noch Jahre später zur Anfechtung oder Kündigung des Arbeitsvertrags führen!
Vor allem in großen Unternehmen verfügen Personaler über viel Erfahrung bei den Bewerbungsgesprächen.
Wenn Sie ein Personaler auf die Stationen Ihres Lebenslaufs anspricht und Sie dann deutlich erröten oder den Blick abwenden, wird er Sie sicherlich der Lüge überführen. Ebenfalls werden Personaler dann aufmerksam, wenn Sie nach Ihren eigenen Angaben überall hoch geschätzt wurden, Ihre Zeugnisse jedoch eher unterkühlt sind.
Merken Sie sich auch das: Den Personalstellen steht es frei, Ihren ehemaligen Arbeitgeber zu kontaktieren! In sehr wichtigen und hoch angesehenen Führungspositionen wird unter Umständen sogar ein Privatdetektiv angeheuert, um die Angaben des Lebenslaufs zu überprüfen!
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Weitere interessante und aktuelle New finden Sie täglich auf unserem Blog.
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