Bild: SGM/ shutterstock.com
Wie „Focus Online“ berichtet, sollen die Anwälte von VW in einem anhängigen Verfahren jeglichen Schaden sowie den Einsatz einer Abschalteinrichtung leugnen. Speziell handelt es sich um das Modell VW Tiguan 2.0 TDI mit dem Skandalmotor EA 189.
Bislang richten sich die meisten Klagen gegen die Verkäufer. Das sind in der Regel die Händler. Dabei entschied das Landgericht München zuletzt, dass ein solcher gegen Rücknahme des Fahrzeugs einem Ehepaar den vollen Kaufpreis plus Zinsen erstatten muss. Die Richter haben sich in ihrer Argumentation in Bezug auf die Abgasaffäre unserer Rechtsauffassung angeschlossen und einen erheblichen Mangel bejaht. Mehr dazu finden Sie auch hier.
In einer Klage, die sich jetzt gegen die Volkswagen AG selbst richtet, will man davon in Wolfsburg offenbar nichts mehr wissen. In der entsprechenden Klageerwiderung heißt es laut „Focus Online“, dass es den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung gar nicht gegeben habe. Jedenfalls würde nach Ansicht der Anwälte der in Frage stehende Tatbestand der sittenwidrigen Schädigung nicht erfüllt sein.
Nach der Klageerwiderung („Focus Online“) habe es beim VW Tiguan den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gegeben. Darüber hinaus läge auch kein Mangel oder keine Wertminderung vor und damit auch kein Schaden, so dass der Tatbestand des § 826 schon gar nicht vorliegen könne. Ohne auf die technischen Details eingehen zu wollen, üben sich die Anwälte in ihrer Niederschrift in Spitzfindigkeiten. Laut Volkswagen habe man auch nur in den USA Gesetzesverstöße eingeräumt.
Der Umgang mit der Krise scheint minutiös geplant. Nach Bekanntwerden der Abgasaffäre hatte man noch eine lückenlose Aufklärung versprochen. Davon ist jedoch nicht viel übrig geblieben. War in der medialen Darstellung zu Beginn noch die Regel von der „Diesel-Problematik“ geht es jetzt nur noch um „technische Lösungen“. Sukzessiv hat man also auf allen Ebenen versucht, den Druck aus der Krise zu nehmen. Dabei kommt dem Autobauer das Vorgehen des Kraftfahrtbundesamts natürlich gelegen. Die Verzögerungen bei der Genehmigung der Rückrufaktionen bringt Zeit und Handlungsspielraum.
Für VW scheint das Thema hierzulande schon so gut wie erledigt zu sein. Ob die deutschen Gerichte das auch so sehen, bleibt abzuwarten. Wir jedenfalls sind der Meinung, dass man sich den Tricks aus Wolfsburg nicht beugen muss. Schließlich hatte man beim Kraftfahrtbundesamt längst bestätigt, dass VW den Einsatz illegaler Software zugegeben habe. Wieso sollte sich das jetzt geändert haben?
Darüber hinaus kann auch die Ungleichbehandlung deutscher und amerikanischer Kunden nicht hingenommen werden. Während man in den USA neben Schadensersatz auch pauschale Entschädigungen anbietet, wird hierzulande ein „Skandal“ vehement bestritten. Das kann und darf nicht sein. Sollten Sie von der Problematik betroffen sein, stehen wir Ihnen als Experten im Diesel-Skandal zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserer entsprechenden Rubrik sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.
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