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Besorgnis der Befangenheit: Unser Antrag gegen den BVerfG-Präsidenten

03.03.2022

Die Kanzlei Mingers Rechtsanwälte hat sich entschieden gegen Herrn Prof. Harbarth, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einen Antrag auf Besorgnis der Befangenheit zu stellen. Was die genauen Hintergründe für ein solches Handeln sind, erfahren Sie im Folgenden!

Warum machen wir das?

„Natürlich wollen wir Aufmerksamkeit erregen und eine Sensibilität für unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Berufsbezogene Impfpflicht erreichen. Wir wollen den Finger in die Wunde legen und die Herrschaften zu einer gewissen Vorsicht ermahnen“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers (mingers.law) wohl wissend, dass die Erfolgsaussichten wohl gering sein werden.

Was sind die juristischen Voraussetzungen?

Die Voraussetzungen hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt selbst vorgegeben. „Die Ablehnung eines Richters setzt einen Grund voraus der geeignet ist, Zweifel an der Voreingenommenheit zu rechtfertigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteiisch oder befangen ist. Maßgeblich ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Voreingenommenheit zu zweifeln“, zitiert Mingers (mingers.law) das höchste deutsche Gericht.

„Das heißt wenn einer sich schon vorher festgelegt hat, in welche Richtung er geht und er nicht bereit ist, sich mit anderen Argumenten auseinanderzusetzen, dann ist er befangen“, erläutert der Rechtsanwalt (mingers.law) weiter.

Mingers (mingers.law) ordnet ein!

„Ich denke nach den letzten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist genau das der Fall. Es besteht der Verdacht, dass Herr Harbarth als ehemaliges CDU-Mitglied, seiner alten Regierung ihre Beschlüsse nicht um die Ohren hauen möchte“, stellt Mingers (mingers.law) kritisch fest.

Belege für die Voreingenommenheit

Es existieren etliche Aussagen des BVerfG-Präsidenten die genau diese Befangenheit belegen können. „Wir alle wissen von dem Abendessen des Präsidenten mit Frau Merkel“, erinnert sich der Anwalt (mingers.law).

Weiterhin gibt es mehrere Zeitungszitate des Präsidenten, die den gleichen Schluss nach sich ziehen. So hat er beispielsweise der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein Interview gegeben, in welchem er einen systemischen Mangel der Politik im Rahmen der Corona-Krise ausschließt. „Genau das wiederum werfen wir der Politik vor, namentlich eine sture massive Beschneidung der Grundrechte, bei welcher mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird“, mahnt Markus Mingers (mingers.law) an.

„In weiteren Interviews hat Harbarth den Eindruck erweckt, dass die Inzidenzpolitik der Regierung im Ergebnis erfolgreich und damit juristisch verhältnismäßig war. Darüber hinaus hat eine Aussage des BVerfG-Präsidenten bei der Konrad-Adenauer-Stiftung stattgefunden, in welcher er die gesamte Bewältigung der Corona-Pandemie als insgesamt rechtmäßig bezeichnete. „Wenn das nicht unreflektiert und voreingenommen ist, dann weiß ich auch nicht“, resümiert Rechtsanwalt Markus Mingers (mingers.law).

Wir sind für Sie da!

Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.

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