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24.04.2016
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25.04.2016

Beleidigung mit teuerer Konsequenz: 360 Tagessätze möglich

25.04.2016

Am Beispiel Böhmermann sehen wir gerade, dass Beleidigungen ganze Nationen erhitzen können. So ist es auch bei normalen Straßenverkehrsteilnehmern — Was Beleidigungen im Straßenverkehr tatsächlich kosten, erfahren Sie bei uns.
Völlig gleich, ob am Gartenzaun oder im Auto, ergibt sich Streit und im Zuge hitziger, verbaler Auseinandersetzungen rutscht einem schon einmal hier und da eine Entgleisung wie „Idiot“ oder „blöde Kuh“ heraus. Das kann aber auch schnell nach hinten losgehen und der Beleidiger zahlt um die 100 Euro oder kann sogar mit einer Bewährungsstrafe rechnen.
 

Von der Beleidigung finanziell profitieren — geht das?

 
In der Regel handelt es sich bei den Strafen für Beleidigung um Geldauflagen für gemeinnützige Organisationen oder Landeskassen. In seltenen, schweren Fällen profitieren auch die Beleidigten.
Der Vorteil an der Geldauflage bleibt, dass der Täter trotz Beleidigung ohne Verurteilung davonkommt und das Führungszeugnis sauber hält. Das heißt allerdings nicht, dass mit Beleidigungen zu spaßen ist — im Gegenteil, Strafen für diesen Tatbestand werden im Individualfall bemessen.
 

Wegen Beleidigung angezeigt: Welche Faktoren werden beachtet?

 
2014 kamen allein 31.000 Beleidigungen von insgesamt etwa 225.000 von der Polizei registrierten vor Gericht zur Anklage. Jeder Dritte führte zu einer Verurteilung. Wer sich mal im Ton vergreift, muss nicht direkt mit einer Bewährungsstrafe rechnen.
Bemessen wird die Strafe nach u.a. folgenden Faktoren:
 

  • Zusammenhang: Welche Umstände waren gegeben?
  • Der Ton macht die Musik: Welcher Tonfall wurde angeschlagen?
  • Dauer: Wie lange dauerte der Streit?
  • Gesten und Worte: Was wurde wie gezeigt oder gesagt?
  • Der Beleidigte: Wer wurde (wie) beleidigt?

 
Anders sieht es aus bei Beleidigungen wie „Arschloch“: Eine dezidierte Befragung zu Was, Wann, Wer, Warum erfolgt hier vor Gericht nicht. Bei Verbalentgleisungen wie dieser steht außer Frage, dass eine Beleidigung vorliegt. Strafen und Auflagen werden dann nach Tagessätzen bemessen, die wiederum abhängig sind vom Einkommen des Beleidigers.
>> Ein Tagessatz bemisst sich nach dem Monatsnettoeinkommen geteilt durch 30!  <<
Beleidiger mit einem hohen Nettomonatseinkommen zahlen demnach mehr für eine Beleidigung.
 

Was kostet welche Beleidigung?

 
Nach gerichtlicher Beurteilung kommen wir zu einer kurzen Übersicht, was welche Beleidigung kostet:
 

  • wiederholte Beleidigungen wie „blöde Kuh“ oder „asoziales Pack“ kommt den Beleidiger mit rund 750 € teuer zu stehen
  • „Arschloch“, „Miststück“, „Schlampe“ oder „blödes Schwein“ schlagen mit 70 Tagessätzen zu Buche
  • der Stinkefinger hingegen ist der Spitzenreiter und kann eine Geldstrafe von min. 600 und max. 4000 € verursachen
  • den Vogel zeigen inkl. Tippen auf die Stirn ist mit Vorsicht zu genießen: das OLG Düsseldorf bewertete dies nicht als Ehrverletzung, andere Richter allerdings ist der Vogel 40 Tagessätze wert

 
Übrigens: Indirekte Formulierungen wie „Eigentlich müsste ich Sie dumme Sau nennen“ werden ebenso gewertet wie direkte Aussprachen und schützen nicht vor einer Klage!
Wirklich teuer werden Beleidigungen allerdings, wenn Ihnen im Eifer des Gefechts gegenüber eines Polizisten herausrutscht. Beleidigt man die verkörperte Staatsgewalt, kann man schonmal tief in die Tasche greifen — allein das Duzen kann da schnell mehrere hundert Euro kosten.
Wenn Ihnen Ihr Geld zu lieb ist und sich trotzdem eine Meinung über den ermittelnden Polizisten erlauben wollen: „Sie sind mir aber ein komischer Vogel“ ist keine Beleidigung, straffrei und kostenlos!
 
Kurz notiert: Wer denkt, den Mittelfinger vor eine Überwachungskamera zu halten ist kein Vergehen, liegt falsch! Richterliche Urteile merken hier an, dass der Mittelfinger gegen die Person hinter der Kamera gerichtet ist und damit ebenso mit 30 Tagessätzen geahndet werden kann.
 
 
Bei verbalen Entgleisungen oder Beleidigungen können wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer Sie gerne beraten, als Beleidigter oder als Beleidiger. Was Sie welche Beleidigung zu stehen kommt oder was Sie zu erwarten haben, können wir Ihnen natürlich auch sagen! Rufen Sie uns an & vereinbaren einen Termin zu Ihrer kostenlosen Erstberatung!

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