Es ist etwas, worauf sich privat Versicherte verlassen können: Jedes Jahr passen die privaten Krankenversicherungen die Prämien für ihre Tarife an – und lassen damit die Preise steigen. Um genau zu sein: Von drei bis fünf Prozent Preiserhöhung sprechen Experten. Im Laufe der Zeit verursacht das immense Mehrkosten für die Versicherten. Doch nicht immer sind die Forderungen der Versicherungen korrekt. Dagegen können Sie sich wehren. Hier erfahren Sie wie.
Die jährlichen Tarifanpassungen können für viele privat Versicherte zu einer starken finanziellen Belastung werden. Der Bundesgerichtshof scheint dieser Entwicklung nun zumindest einen einschränkenden Riegel vorzuschieben. Bereits im Dezember 2020 hat er zwei Urteile gefällt, die Versicherten Hoffnung auf finanzielle Entlastung machen können.
Denn so heißt es im Urteil, dass Versicherte die Gründe der Preiserhöhung konkret nachvollziehen können müssen. Dazu müssen die privaten Versicherungen jeweils einen sogenannten auslösenden Faktor benennen können, der zur Anhebung des zu zahlenden Betrags geführt hat.
Es ist zwar ein Anfang – komplette Transparenz können Versicherte dennoch nicht fordern. So muss der Versicherer laut Entscheidung des BGH zum Beispiel nicht offenlegen, in welcher exakten Höhe sich die einzelnen Faktoren verändert haben. Außerdem unter Verschluss halten darf er die konkrete Veränderung der Rechnungsgrundlagen, die die Prämienhöhe beeinflussen. Dazu gehören unter anderem der Rechnungszins oder die Lebenserwartung.
Trotzdem kann die Entscheidung des BGH als ein Schritt hin zur rechtlichen Klärung gesehen werden. Denn zuvor waren die Grundlagen einer Beitragsanpassung weder den Versicherten noch den privaten Versicherungen vollständig eindeutig.
Das Urteil gibt Versicherten nun die Möglichkeit, sich gegen Beitragsanhebungen ihrer privaten Krankenversicherungen zu wehren. Denn sind keine nachvollziehbaren Gründe für die Tariferhöhung angegeben, können Versicherte die Beitragserhöhung anfechten und zurückfordern.
Wie lange dies rückwirkend möglich sein wird, ist juristisch noch nicht endgültig klar. Doch könnte es sich für Versicherte teilweise um hohe Summen handeln: Bei drei Jahren liegt der zu erstattende Betrag durchschnittlich bei 3.500 Euro, bei zehn Jahren im Durchschnitt bei 7.500 Euro.
Ob das Beitragsanpassungsschreiben die formalen Bedingungen erfüllt, können Versicherte selbst jedoch meist kaum selbst erkennen. Es empfiehlt sich daher, auf die Unterstützung eines Anwalts zurückzugreifen und die Korrektheit der Preiserhöhung fachmännisch prüfen zu lassen.
Ein finanzielles Risiko geht also mit dem Versuch, gegen die Tariferhöhungen vorzugehen, einher. Denn sollte der Prozess nicht zugunsten der Versicherten ausgehen, bleiben die zusätzlichen Kosten an ihnen hängen. Es lohnt sich hier, eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben, um das finanzielle Risiko zu minimieren.
Versicherte, die eine Klage in Erwägung ziehen, sollten allerdings gründlich abwägen. Denn sollte der Prozess für sie erfolgreich sein, können die Beitragserstattungen unter Umständen mit steuerlichen Folgen einhergehen. So kann es im Nachhinein zu Korrekturen durch das Finanzamt kommen.
Außerdem besteht das Risiko, dass die Beiträge der privaten Krankenversicherung im Anschluss stärker ansteigen. Denn der Grundsatz der Beitragserhöhung steht als solcher nicht zur Debatte. Die privaten Versicherungen kennen also genügend Strategien, sich das Geld zurückzuholen – auch wenn Versicherte zuvor Erhöhungsbeiträge aufgrund von unvollständig genannten Gründen erfolgreich zurückgefordert hatten.
Trotz dieser Risikofaktoren steht für die Versicherten eine Menge Geld im Raum. Letztendlich wird jeder Fall individuell entschieden, eine pauschale Bewertung der Umstände kann dementsprechend kaum erfolgen.
Eine kostenlose Ersteinschätzung bei einem Anwalt lohnt sich aber in jedem Fall. Wenden Sie sich dazu auch gerne an uns! Wir prüfen Ihre persönlichen Möglichkeiten und beraten Sie gerne!
Zögern Sie auch bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.
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