Die russische Invasion in der Ukraine und auch die Reaktion der Bundesregierung in der Gestalt der Erhöhung des Verteidigungshaushalts um 100 Milliarden Euro, führen derzeit zu einer großen Verunsicherung der Bürger. Viele machen sich Gedanken darüber, dass es zu einer weiteren Eskalation kommen und sie zum Wehrdienst in einem etwaigen Krieg eingezogen werden könnten. Ob dies grundsätzlich denkbar ist und wie die Rechtslage diesbezüglich aussieht, erfahren Sie im Folgenden!
Viele, vor allem junge Bürger stellen sich derzeit die Frage, ob auch sie, im Falle einer Verschärfung des Krieges in der Ukraine und einer Ausweitung innerhalb Europas, in Form einer Wehrpflicht zum Kämpfen gezwungen werden könnten. Auch wenn diese Überlegungen derzeit wohl noch fernliegend sind, hat Rechtsanwalt Markus Mingers (mingers.law) die Rechtslage vorab beleuchtet!
„Viele Leute denken, dass die Wehrpflicht 2011 abgeschafft wurde. Dem ist jedoch nicht so, – die Wehrpflicht wurde lediglich ausgesetzt, bis zum Eintritt eines sogenannten Spannungs- oder Verteidigungsfalls“, erklärt Rechtsanwalt Mingers (mingers.law).
Der Spannungsfall stellt eine erhöhte militärische Alarmstufe dar, welche mit einer 2/3 Mehrheit vom Bundestag beschlossen werden muss.
„Ein solcher Spannungsfall könnte bald vorliegen“, bekräftigt Mingers (mingers.law) weiter.
Das zweite Szenario ist der sogenannte Verteidigungsfall. Dieser liegt vor, wenn ein konkreter Angriff auf die Bundesrepublik droht. Auch dieser Status müsste mit einer 2/3 Mehrheit vom Bundestag beschlossen werden, bedarf darüber hinaus der Zustimmung des Bundesrates und der Ratifizierung durch den Bundespräsidenten.
Für den Fall, dass ein solcher Spannungs- oder Verteidigungsfall beschlossen wurde, entfaltet § 1 des Wehrpflichtgesetzes wieder Wirkung. Wehrpflichtig sind demnach alle Männer, vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Gesetzes sind. „Theoretisch könnten Erwachsene bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres eingezogen werden“, ergänzt der Rechtsanwalt (mingers.law).
„In einem solchen Fall geht die Kommandogewalt auf den Bundeskanzler Olaf Scholz über“, sagt Mingers (mingers.law).
„Natürlich haben wir auch weiterhin nach dem Grundgesetz die Möglichkeit den Kriegsdienst zu verweigern. Hierzu bedarf es eines Antrags, der Einreichung eines lückenlosen Lebenslaufs und einer sinnvollen Begründung“, so Markus Mingers (mingers.law).
Die Personen, die den Wehrdienst erfolgreich verweigern durften, werden in der Folge zu einem sogenannten Ersatzdienst eingezogen. Hier sind vor allem Tätigkeiten zum Schutze der zivilen Bevölkerung denkbar.
„So schnell wie die gesamte Außenpolitik der letzten zwei Jahrzehnte nun verändert wurde, halte ich es nicht für unwahrscheinlich, dass mehr Soldaten gebraucht werden und der Wehrdienst wieder eingeführt wird“, ordnet Rechtsanwalt Markus Mingers (mingers.law) ein.
Bezug nimmt Markus Mingers hier vor allem auf die neue Positionierung der Bundesregierung zu Waffenlieferungen, Embargos und der deutlichen Erhöhung des Wehretats. Diese hatte sich in den vergangenen Wochen spürbar verschoben.
„Ich rate jedem auch in diesen Zeiten nicht in Panik zu verfallen und sich beispielsweise über soziale Netzwerke zu beschimpfen“, resümiert der Rechtsanwalt wissend der tragischen Reichweite der aktuellen Situation.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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