Bild: Sergio Monti Photography/ shutterstock.com
Durch einen Widerruf den Vertrag beim Lebensversicherer rückabzuwickeln kann durchaus lukrativ für Sie sein. Bei welchen Versicherungen die Chancen am besten stehen, einen Vorteil zu erlangen, erfahren Sie hier im Folgenden!
Bei bestimmten Versicherungen ist es sehr rentabel, den Lebensversicherungsvertrag zu widerrufen und rückabwickelnd zu lassen.
Darunter fällt die Generali Versicherung, zu der auch die Aachen Münchener Lebensversicherung gehört. Wer dort Kunde ist, hat gute Chancen im Wege einer außergerichtlichen Einigung eine lukrative Rückabwicklung des Vertrages oder Basisrente zu erzielen. Nutzen Sie das zu Ihrem Vorteil! Neben der DVAG kommen noch weitere Versicherungen infrage, allerdings müssen wir ihre Erfolgsaussichten im Einzelfall überprüfen.
Zunächst beanspruchen die überwiegend hohen Vertriebs- und Verwaltungskosten die Versicherungspolicen der Gesellschaft, die der Versicherte im Normalfall bezahlen muss. Dies lässt sich auch darauf zurückführen, dass die Aachen Münchener mit dem Strukturvertrieb DVAG kooperiert. Durch die Rückabwicklung werden dem Kunden diese Kosten größtenteils rückerstattet. Der Widerspruch einer Police bei der Generali/ Aachen Münchener bietet einen attraktiven Gewinn.
Des Weiteren versucht die Generali/ Aachen Münchener im Gegensatz zu anderen, nicht kompromissbereiten Versicherungen, wie der Allianz, das Thema Widerruf mit einem zufriedenstellenden Ergebnis für alle Beteiligten ohne großen Wirbel vom Tisch zu räumen. Sie bietet absolut angemessene Kompromissangebote an, sobald sich der Kunde durch einen kompetenten Anwalt vertreten lässt.
Das erste Beispiel zeigt einen Versicherten, der Beiträge von knapp 8.700 € in seine Police bei Generali einzahlt. Nach der Kündigung einige Jahre später, erhält der Kunde einen Rückkaufswert von 10.000 € – somit einen deutlich höheren Wert als solcher, der eingezahlt wurde. Mithilfe eines Widerrufs konnten dennoch zusätzliche 25 %, also 2.500 €, dazugewonnen werden.
Das zweite Beispiel zeigt noch etwas deutlicher, wieviel höher der Vorteil einer Rückabwicklung ausfallen kann. Hierbei hatte der Kunde 19.000 € in seine Versicherung eingezahlt. Der Rückkaufswert bei der Kündigung fiel allerdings geringer als der eingezahlte Beitrag aus – der Wert lag unter 18.000 €. Durch die Rückabwicklung wurde noch eine Nachzahlung von 7.500 € erzielt, was 40 % des eingezahlten Beitrags ausmacht.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer bieten Ihnen als Betroffenen die finanzielle Unterstützung an, Ihr Widerrufsrecht einzuklagen. Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer ermöglicht Ihnen, den Vertrag wirksam und ganz ohne Kostenrisiko zu widerrufen. Dies hat den Vorteil, dass Sie im Falle einer Niederlage keinerlei Verfahrenskosten tragen müssen.
Unter anderem Gerichtskosten, Kosten des eigenen und des gegnerischen Anwalts, Zeugen- und Sachverständigenkosten werden vollständig vom Prozessfinanzierer übernommen. Gewinnen Sie den Prozess, müssen Sie dem Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar von 30 % des wirtschaftlichen Vorteils zahlen, somit ersparte Zinsen zuzüglich des erstrittenen Nutzungsersatzes.
Senden Sie uns Ihren Alt- oder Neuvertrag Ihres Darlehen an info@mingers-kreuzer.de zu. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Chancen bei einem Widerruf mit Rückabwicklung und bewerten Ihre Aussichten und Risiken individuell.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer. Wir ermöglichen Ihnen einen Darlehenswiderruf. Mithilfe eines Kooperationsvertrages mit einem Prozessfinanzierer können Sie Ihren Vertrag ganz ohne Kostenrisiko widerrufen!
Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zum Widerrufsjoker finden Sie im folgenden Video.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.