Die Deutsche Bahn soll Mobiltätsplattformen behindern, die Reisen mit verschiedenen Verkehrsmitteln anbieten. Dies schade dem Wettbewerb, weswegen das Bundeskartellamt (BKartA) den Konzern nun abgemahnt hat. Nähere Informationen dazu finden Sie hier!
Die Deutsche Bahn schade dem Geschäftsmodell von Online-Mobilitätsplattformen. Sie missbrauche ihre Marktmacht, halte bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln nicht ausreichend ein und schade so womöglich dem Wettbewerb.
Zu diesem vorläufigen Ergebnis ist das BKartA gekommen und mahnt den Konzern ab. Es läuft bereits seit Ende des Jahres 2019 ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Bahn wegen eines möglichen Verstoßes gegen §§ 19, 20 GWB und Artikel 102 AEUV.
Mobilitätsplattformen planen für ihre Nutzer Routen mit verschiedenen Verkehrsmitteln und verkaufen die entsprechenden Tickets. Dabei bieten sie eine Kombination von Flügen, Bahnreisen, Carsharing, Fernbussen oder Mietfahrrädern an.
„Das BKartA wirft der Deutschen Bahn vor, den Dienstleistern ihre Daten über Fahrtverlauf, Zugverspätungen oder ausgefallene Fahrten zu verweigern“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. „Die Daten seien aber essenziell für die Organisation und Buchung von Reisen mit diversen Verkehrsmitteln.“
„Ihr werden auch noch weitere Wettbewerbsbeschränkungen vorgeworfen: Online-Partner der Deutschen Bahn müssten sich neben der Einhaltung von Preisvorgaben dazu verpflichten, beim Verkauf von Bahntickets keine Rabatte oder Bonuspunkt-Programme einzuräumen. Der Konzern selbst nutze allerdings diese Mittel der Preisgestaltung“, so Mingers.
Laut Kartellamts-Präsident Andreas Mundt treffen die Deutsche Bahn als marktbeherrschendes Verkehrsunternehmen besondere Pflichten gegenüber Dritten. Sie habe die Möglichkeit, wegen ihrer Schlüsselstellung die Nutzung des Schienenverkehrs in den Angeboten Dritter zu kontrollieren. Doch ein einzelnes Unternehmen dürfe den Markt nicht langfristig dominieren und innovative Mobilitätsanbieter ausbremsen. Die Behinderung von Mobilitätsplattformen würde dem Geschäft kleiner Privatbahnen in Deutschland schaden. Diese seien besonders auf die Online-Kanäle angewiesen, um Reisende für ihre Angebote zu gewinnen.
Mit seinem Internetportal bahn.de und der App DB Navigator biete der Konzern bereits selbst eine marktstarke Mobilitätsplattform an. Über den eigenen Fahrkarten-Verkauf hinaus vermittle es verkehrsmittelübergreifende Angebote und übernehme außerdem den Ticketvertrieb für über 50 Verkehrsverbünde. Laut BKartA würden Reisende direkt oder indirekt immer weiter zu den Kanälen der Deutschen Bahn gelenkt werden, sodass sich ihre Marktmacht weiter verfestige.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
Hinweis: Bei Klick auf den Play-Button werden Daten zu YouTube übertragen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.