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03.12.2013
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11.12.2013

Baurecht: Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung

11.12.2013

Ein für Anwohner von Kindergärten- und Tagesstätten interessantes Thema ist kürzlich durch Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Würtettemberg behandelt worden.
Im Eilverfahren hatten mehrere Antragsteller geklagt als Anwohner eines Wohngebietes in Stuttgart-Bad Cannstatt gegen den geplanten und genehmigten Umbau eines Gebäudes zu einer Kindertagesstätte. Die Kläger führten an, dass der Lärm der durch dort spielende Kinder ausgehen würde für sie unzumutbar sei und in diesem Fall eine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG) darstellen würde.
Die Mannheimer Richter folgten dieser Argumentation nicht. Sie hielten den durch die neue Kindertagesstätte möglichen Lärmpegel für zumutbar, sozialadäquat und im allgemeinen von der Bevölkerung akzeptiert, da in eniem allgemeinen Wohngebiet erschwerend hinzukäme, dass ein besonderes Bedürfnis nach Kindergärten bestehe.
Somit konnten die Anwohner sich nicht durchsetzen und müssen im Regelfall den Lärm durch spielende Kinder als zumutbar ertragen.
Weitere Informationen zum Baurecht erhalten Sie hier.
 

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