Bild: Petra Schueller / shutterstock.com
Die Balkongestaltung darf der Mieter frei vornehmen. Er darf darauf Tische und Stühle platzieren, einen Sonnenschirm und diverse Balkonbepflanzungen. Doch darf man auch einen Baum auf seinem Balkon pflanzen? Darüber musste nun ein Gericht entscheiden!
Mieter dürfen ihren Balkon eigenständig und nach ihren Vorstellungen gestalten. Jegliche Klauseln im Mietvertrag, die eine Gestaltung des Balkons untersagt, sind unzulässig! Der Vermieter darf den Mietern nicht verbieten ihren Balkon zu gestalten, im allgemeinen gilt jedoch, dass der Mieter seinen Balkon nur soweit gestalten darf, solange die Gestaltung nicht die Grenzen der andren überschreitet.
Seit 1990 hielt ein Mieter einen kleinen Bergahorn als Topfpflanze in seiner Loggia. Innerhalb der folgenden 15 Jahre wuchs der kleine Bergahorn zu einem großen Baum heran. Der Holzkasten, der der Pflanze als Topf diente, verrottete allmählich und das Erdreich samt Wurzeln befanden sich nun auf dem Boden.
Die Vermieterin störte dies und forderte den Mieter seit 2015 mehrmals dazu auf den Baum zu entfernen. Da die Vermieterin jedoch durch regelmäßige Wohnungsbesuche von dem Baum in Kenntnis gesetzt war, weigerte sich der Mieter den Baum zu entfernen, da der Beseitigungsanspruch verjährt sei und der Baum unter die eigenständige Balkongestaltung falle und somit vertragsgemäß sei.
Als der Streit dann vor dem Amtsgericht in München landete, entschied das Gericht zugunsten der Vermieterin. Die Bepflanzung des Balkons mit einem Baum gehöre nicht vertragsgemäß zu dem Gebrauch von Balkon und Loggia. Hinzu käme noch, dass eine Gefahr von dem Ahornbaum ausgehe, da dieser umfallen könnte, da der Baum auf einem Balkon kein ausreichendes Wurzelwerk ausbilden könne.Außerdem sei der Beseitigungsanspruch laut dem Gericht gar nicht verjährt, da das Pflanzen eines Baums eine dauerhafte Handlung ist. Der Beseitigungsanspruch entstehe immer wieder neu, wenn eine neue konkrete Störung beispielsweise durch den Baum ausgeht.
Durch das Urteil des Richters musste der Mieter den Baum, das Wurzelwerk und das Erdreich fachgerecht zu entfernen.
Wenn Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, sind telefonisch unter 02461/8081 erreichbar. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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