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BahnCard, WhatsApp und Co. – diese Änderungen kommen im Februar auf Sie zu!

31.01.2020

Bild: Frederick Hornung / shutterstock.com
 
Von WhatsApp und die BahnCard bis hin zu E-Autos – die Neuerungen im Februar sind breitgefächert. Was genau im neuen Monat auf Sie zukommt, nun hier im Überblick!
 
 

WhatsApp stoppt Support von Betriebssystemen

 
Der Messenger „WhatsApp“ gehört zu meist genutzten Deutschlands. Zahlreiche Smartphone-Nutzer müssen sich in Zukunft allerdings darauf einstellen, diese Dienste nicht mehr nutzen zu können. Grund dafür ist die Einstellung des Supports von WhatsApp für ältere Betriebssysteme. Somit müssen sich Nutzer der Android-Version 2.3.7 und älter, sowie des Apple-Betriebssystems iOS 8 und älter ab dem 1. Februar 2020 von der App verabschieden.
 
 

BahnCard wird ab Februar günstiger

 
Aufgrund einer Mehrwertsteuer-Senkung von 19 auf sieben Prozent, ist es der Bahn möglich, Tickets zu vergünstigten Konditionen anzubieten. Diese Neuerung trat bereits zu Jahresbeginn in Kraft und wird nun im Februar um die BahnCards 25 und 50 erweitert. Dadurch wird die BahnCard 50 künftig nur noch 229 Euro statt 255 Euro kosten und die BahnCard 25 55,70 Euro anstatt 62 Euro.
 
 

Beschränkte Auskunft von Krankenkassen

 
Ab dem 5. Februar gilt eine von Seiten des GKV-Spitzenverbandes erlassene Richtlinie zum Thema Datenschutz von Versicherten. Demnach ist eine Übermittlung von Kundendaten „auf dem kurzen Dienstweg“, also per Fax oder E-Mail, an den Versicherten oder die Arztpraxis nicht mehr zulässig. Da eine End-zu-End-Verschlüsselung gefordert wird, muss die Auskunft „persönlich, postalisch, telefonisch“ erfolgen.
 
 

Höherer Preis für das Laden von E-Autos

 
Das Unternehmen Ionity betreibt europaweit Hunderte Ladestationen von E-Autos. Nun plant der von BMW, Volkswagen, Ford und Hyundai gegründete Konzern eine Preiserhöhung für die eigenen Schnellladesäulen. Dadurch wird sich der Preis pro Ladung von bislang rund acht Euro auf einen Betrag zwischen zwölf und 79 Euro erhöhen. Anhängig ist dieser von dem jeweiligen Akku des Fahrzeuges.
 
 
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Bei weiteren Fragen zu den Änderungen im Februar, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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