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BGH-Urteil im Augsburger Trompetenstreit – Wann darf ich zuhause musizieren?

02.11.2018

Image: furtseff/shutterstock.com
Lärmbelästigung ist die häufigste Ursache für den Streit unter Nachbarn. Ein Paradebeispiel dafür ist der sogenannte Augsburger Trompetenstreit zwischen einem Berufstrompeter und seinem Nachbarn, der gegen das ständige Trompetenspiel zuhause klagte. Der Bundesgerichtshof sprach nun sein Urteil und schaffte damit neue Richtwerte für das häusliche musizieren.

Der Streit um das Trompetenspiel

Das Ganze beginnt mit einem Berufsmusiker, der Trompeter im Staatstheater Augsburg und nebenbei Trompetenlehrer ist. Dieser übt für seine Stücke auch zuhause und gibt des Weiteren zwei Stunden die Woche Trompetenunterricht.
Sein Reihenhaus-Nachbar fühlt sich gestört und klagt gegen das ständige Musizieren. Er fordert die Dämmung der Wohnung seines Nachbarn, so dass in den umliegenden Häusern nichts mehr zu hören ist.
In der ersten Instanz hatte er beim Amtsgericht Augsburg auch Erfolg und seinem Wunsch wurde stattgegeben. Das Landgericht Augsburg änderte die Entscheidung jedoch schon in der Berufung ab. Stattdessen wurden dem Trompeter die Auflagen auferlegt nicht mehr als 10 Stunden die Woche und nur an bestimmten Zeiten Trompete zu spielen. Der BGH urteilte die Auflagen jedoch als zu streng ab.

BGH-Urteil: „Einen Anspruch auf völlige Stille gibt es nicht“!

„Das Musizieren ist eine sozialadäquate und übliche Form der Freizeitbeschäftigung und gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit,“ urteilten die Bundesrichter. Das Spielen eines Instruments muss also in den eigenen 4 Wänden grundsätzlich möglich sein und ist von den Nachbarn in Grenzen hinzunehmen.
Wie diese Grenzen aussehen, muss in jedem Einzelfall individuell entschieden werden und von verschiedenen Faktoren abhängen. Variiert zum Beispiel die Lautstärke für die Nachbarn in verschiedenen Räumen, sollte das musizieren in den am wenigstens geräuschgeschützten Räumen eingestellt oder zumindest eingeschränkt werden.
Jedoch legte der BGH einen groben Richtwert fest, an denen sich die Gerichte orientieren sollen. Werktags sollte das musizieren 2-3 Stunden täglich möglich sein, an Sonn- und Feiertagen 1-2 Stunden. Dabei muss dessen ungeachtet die Mittags- und Nachtruhe eingehalten werden.
Im Augsburger Trompetenstreit heißt das konkret, dass die Klage abgewiesen und zurück ans Landgericht Augsburg verwiesen wurde. Dieses muss erneut entscheiden, wie störend die Proben des Musikers sind.
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Bei weiteren Fragen zum Thema Mietrecht stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 024618081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Weitere aktuelle und interessante News finden Sie täglich auf unserem  Blog oder YouTube-Kanal.
 

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