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26.06.2017
Widerruf Lebensversicherung: Provinzialkunden aufgepasst!
27.06.2017

AXA-Lebensversicherungen jetzt widerrufen!

26.06.2017

thodonal88/shutterstock.com
Lebensversicherungen sind längst zu einem unrentablen Produkt geworden – das gilt auch für solche der AXA. Angesichts der stetigen Niedrigzinsphase können die anfangs versprochenen Renditen nicht mehr geleistet werden. Verbraucher machen mit ihren Lebensversicherungen also Verluste – doch das muss nicht sein. In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass im Falle fehlehrhafter Widerrufsbelehrungen eine Rückabwicklung eben dieser Lebensversicherungen möglich ist. Das gilt vor allem für Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007. Aber auch für später geschlossene Verträge besteht durchaus Möglichkeit, bares Geld zu sparen.
 

Auch AXA-Lebensversicherungen betroffen!

 
Ein Widerruf hat weitreichende Folgen – und zwar positiver Natur. Im Gegensatz zu einer einfachen Kündigung wird nicht nur ein Rückkaufswert erstattet, sondern alle eingezahlten Prämien sowie eine entsprechende Nutzungsentschädigung. Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass der Vorgang auch steuerfrei ist. Schließlich gelten die Verträge als von Anfang an unwirksam.
 
Im Detail haben Versicherer wie die AXA vor allem bei der Konzeption der Widerrufsbelehrungen Fehler gemacht. Es handelt sich regelmäßig um Verträge nach dem sog. Policenmodell. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer ist im Bereich Widerruf von Lebensversicherungen führend und prüft Ihre Unterlagen kostenlos. Profitieren auch Sie vom Widerrufsjoker im Rahmen fehlerhafter Belehrungen.
 

Widerrufsbelehrungen von AXA fehlerhaft!

 
Wir bieten eine kostenlose Überprüfung Ihrer Unterlagen an, weil für den juristischen Laien nicht immer erkennbar ist, wann eine Belehrung tatsächlich fehlerhaft ist. Häufig kommt es gerade bei Lebensversicherungen der AXA vor, dass die Belehrung unvollständig ist. So solle zum Beispiel eine entsprechende 30-tägige Frist mit „Überlassung aller Unterlagen“ beginnen. Der Verbraucher indes weiß überhaupt nicht, um welche Unterlagen es sich dabei handelt. Zudem finden sich auch Formulierungen hinsichtlich der Formerfordernisse für einen möglichen Widerspruch. Solche sind nicht zuletzt so verwirrend, dass auch sie keine Geltung haben.
 
Schaffen Sie also einen echten Mehrwert und sparen Sie bares Geld. Senden Sie für eine kostenlose Überprüfung Ihre Unterlagen einfach an unsere Mailadresse info@mingers-kreuzer.de. Unsere Experten analysieren für Sie Ihre Erfolgschancen gratis und geben Ihnen schnell und zeitnah Auskunft.
 
Sollten Sie weitere Informationen zu dem Thema wünschen, schauen Sie doch mal in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen oder unserem You-Tube-Kanal nach. Wir freuen uns auf Sie.

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